Seit Beginn des Schuljahrs 2008/09 haben die in der Stadt Zürich wohnhaften Privatschüler*innen den Anspruch auf den Bezug von Leistungen der Volksschule in unterschiedlichen Bereichen.
Schüler*innen, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden und ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, sind berechtigt, obligatorische und alternativ obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der SchuI- und Büromaterialverwaltung kostenlos zu beziehen.
Bezugsberechtigte Schüler*innen sind bei jeder Bestellung der Schul-und Büromaterialverwaltung auf dem Formular «Wohnort-Nachweis» zu melden.
Bei Schüler*innen der Volksschule mit Privatunterricht ist der Nachweis gemäss § 69 Volksschulgesetz zu erbringen.
Die Bestellungen müssen auf dem Formular «Obligatorische Lehrmittel 2024» pro Stufe ausgefüllt werden und per Mail an sbmv-verkauf@zuerich.ch gesendet werden.
Die Lieferungen erfolgen kostenlos und direkt an die Schule.
Alle Module vom Stellwerk 8 werden direkt über den Lehrmittelverlag St. Gallen bezogen: Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium | Kanton Zürich (zh.ch).
Der Wohnort-Nachweis muss an SSD-Bereich-Paedagogik@schulen.zuerich.ch gesendet werden.