Verloren
Massenartikel
Die folgenden Massenartikel werden nicht online erfasst und müssen direkt im Fundbüro gesucht und abgeholt werden. Die Artikel sind am nächsten Arbeitstag ab 11:00 Uhr bei uns im Fundbüro (Werdmühlestrasse 10, 8001 Zürich).
- Schirme
- Mützen
- Kleider
- Handschuhe
- Halstücher
- Bücher
- Spielzeuge
- Brillen
Übrige Artikel
Geben Sie gleich online eine Verlustmeldung auf und wir benachrichtigen Sie, sobald wir Ihren Gegenstand gefunden haben.
Für die schnelle Vermittlung ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Gegenstand in der richtigen Kategorie erfassen. Sofern die Kategorien für Sie nicht klar erscheinen, haben wir für Sie unter dem folgenden Link eine Erklärung zusammengestellt.
Gegenstände müssen von Aussen nach Innen erfasst werden.
Beispiel:
Gegenstand: Eine Kreditkarte in einem Portemonnaie
Hauptkategorie: Portemonnaie/Brieftasche, Geld, Wertpapier
Unterkategorie: Portemonnaie/Brieftasche/Etui
Eine separate Verlustmeldung für die Kreditkarte ist nicht nötig, da diese Angaben unter "Beschreibung" eingetragen werden können.
Express-Service
Haben Sie einen Gegenstand in den Fahrzeugen der VBZ oder der Forchbahn verloren, den Sie dringend benötigen? Für objektiv dringend benötigte Gegenstände bieten wir Ihnen gegen Zuschlag eine Expresssuche an.
Der Express-Service gilt für folgende Gegenstände:
- Schlüssel
- Lebenswichtige Medikamente
- Gegenstände von Personen, welche gleichentags oder früh am nächsten Morgen weiterreisen
- Laptops, Tablets oder Sitzungsunterlagen
- Mobiltelefone
Wenn der Gegenstand gefunden wird, ist bei der Aushändigung zur ordentlichen Gebühr ein Expresszuschlag von CHF 50.- zu bezahlen.
Der Verlust kann beim Fundbüro, ZVV-Contact sowie den Mitarbeitenden von Netz und dem Fahrdienst gemeldet werden.
Wird der Gegenstand nicht dringend benötigt, kann kann online eine Verlustmeldung erstellt werden. Das Fundbüro informiert die Kundin oder den Kunden, sobald der Gegenstand gefunden wurde. Gegenstände können zudem am nächsten Tag ab 11:00 Uhr direkt im Fundbüro angefragt werden.
Gebühren
Verkehrswert (VW) in Fr. | Gebühr | |
---|---|---|
Dokumente/Gegenstände/Bargeld bis 50 | 5 | |
über 50 | 10 | |
über 200 | 20 | |
über 500 | 30 | |
über 800 | 40 | |
über 1000 | 50 | |
über 2000 | 5% des VW | |
Zuschlag für Express-Serviceauftrag (zuzüglich zur Vermittlungsgebühr, geschuldet bei Aushändigung) | 50 |
Nicht abgeholte Fundgegenstände
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden alle Gegenstände, welche in öffentlichen Transportmitteln gefunden wurden, von der Firma fundsachenverkauf.ch GmbH öffentlich verwertet. Mehr Infos dazu finden Sie unter www.fundsachenverkauf.ch
Weitere Informationen
Wurde Ihr Ausweis gestohlen oder haben Sie ihn verloren oder verlegt, müssen Sie dies bei einer Polizeistelle melden und bei der Beantragung eines neuen Ausweises bei der Passstelle/Gemeinde einen Polizeirapport vorlegen. Dies gilt auch bei Verlust eines abgelaufenen Ausweises.
Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden und muss leider aufgrund der rechtlichen Bestimmungen vom Fundbüro eingezogen werden.
Mo - Fr, 08.00 - 18.30 Uhr
Verlorene Fundgegenstände können am folgenden Tag ab 11.00 Uhr angefragt und im Fundbüro abgeholt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine telefonische Auskünfte über Massenartikel wie Schirme, Mützen, Kleider, Handschuhe und Halstücher erteilen.