Der Stadtrat und die Sozialpartner haben der Teilrevision der betrieblichen Vereinbarung (BV) zum Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (R-GAV) für den Kanton Zürich zugestimmt. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) einigten sich zusammen mit ihren Sozialpartnern auf ein ausgewogenes und beidseitig abgestimmtes Revisionspaket, das den aktuellen und zukünftigen Berufs- und Arbeitsbedingungen Rechnung trägt. Die revidierte BV gilt für die nächsten fünf Jahre und tritt am 11. Dezember 2022 in Kraft, wobei einzelne Anpassungen bis 2024 stufenweise eingeführt werden.