Umsetzungsplanung Strassenlärmsanierung dritte Etappe
Umsetzungsplanung Strassenlärmsanierung dritte Etappe
Lärmschutz ist für die Stadt Zürich ein wichtiges Thema. Rund 140 000 Personen leben in Gebäuden mit Strassenlärmbelastungen über den gesetzlich bestimmten Grenzwerten. Temporeduktionen sind eine anerkannte Massnahme für den Lärmschutz. Daher hat die Stadt das «Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe» erarbeitet und im Dezember 2021 per Stadtratsbeschluss (STRB 1217 / 2021) festgesetzt. Der Beschluss sieht auf weiteren 150 Kilometern Strassen neu Tempo 30 vor. Er wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt.
Die Umsetzungsplanung beschreibt die notwendigen Verfahren, definiert darauf basierend die Priorisierungskriterien und teilt die Strassenabschnitte in Bearbeitungsetappen ein. So werden beispielsweise Abschnitte priorisiert, an denen eine grosse Anzahl Lärmbetroffene entlastet werden können. Es werden dabei jene Streckenabschnitte für Tempo 30 vorgezogen, an welchen der ÖV nicht betroffen ist. An diesen Abschnitten braucht es nur einen rechtlichen Schritt zur Umsetzung. Abschnitte mit ÖV, für die der Fahrplan des bestehenden ÖV-Angebots massgeblich angepasst oder zusätzliches Rollmaterial beschafft werden muss, brauchen hingegen einen längeren Zeithorizont. Sie müssen zusätzlich zur Publikation der Verkehrsvorschriften das kantonale Fahrplanverfahren mit vorgegebenem Zeitplan durchlaufen. Solche Fahrplananpassungen aufgrund von Temporeduktionen sowie die grossräumige Umsetzung von T30 auf übergeordneten Strassen sind Neuland für die Stadt Zürich. Einige übergeordnete Strassenabschnitte mit öffentlichem Verkehr werden darum als Pilote bearbeitet.
- Umsetzungsplanung der Strassenlärmsanierung dritte EtappeKonzept Umsetzungsplanung (PDF, 22 Seiten, 783 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen