Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) sorgt für die Umsetzung der meist bundesrechtlichen Aufgaben aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei sowie Natur- und Bodenschutz.
Sammlung verschiedenartiger, teils auch exotischer Bäume und Sträucher. Das Zürcher Arboretum ist als zentraler Teil der historischen Quaianlagen von 1887 ein bedeutendes Gartendenkmal und ist in seinem ursprünglichen Gestaltungskonzept weitestgehend erhalten.
Städtebauliche Entwicklung von Arealen mithilfe von Planungsinstrumenten (z.B. Gestaltungsplan).
(siehe auch: Gestaltungsplan)
Für Grundstücke mit einer Mindestfläche von 6000 m² sieht die Bau- und Zonenordnung die Möglichkeit von Arealüberbauungen vor. Eine Arealüberbauung kann baulich stärker ausgenutzt werden. Für die Gestaltung stellt das Planungs- und Baugesetz PBG erhöhte qualitative Anforderungen.
Die Baumkronenfläche ist die Fläche, die ein Baum mit seiner Baumkrone in belaubtem Zustand aufweist. Die Zahl gibt an, wie viel m² Schatten ein Baum bei rechtwinkliger Sonneneinstrahlung auf die Erdoberfläche wirft.
Das Baumkronenvolumen ist der dreidimensionale Raum, den die Baumkrone einnimmt. Das Baumkronenvolumen ist wesentlich für die Ökosystemleistungen (Lebensraum, Verdunstung, Schatten). Es wird mit 3 Meter Abstand zum Boden aus dem Grünvolumen (Erdbeobachtungsdaten) gerechnet.
(siehe auch: Grünvolumen, Baumkronenfläche)
In der Bau- und Zonenordnung (BZO) näher bezeichnetes Gebiet mit dem Ziel, die wichtigsten charakteristischen Baumstrukturen der Stadt zu erhalten. Die Fällung eines Baumes mit Stammumfang von >80cm in einem Baumschutzgebiet bedarf einer vorgängigen Bewilligung.
Berechnung der Baumkronen anhand einer Volumeneinheit (m³). Die Berechnungsgrundlage sind Daten, die mittels Fernerkundungstechnik erhoben werden.
Mit der Bau- und Zonenverordnung wird die gesetzlich zulässige Nutzung des Bodens und des damit verbundenen Raumes nach Art und Intensität grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Künstlich angelegte, ganz oder teilweise versiegelte Flächen, insbesondere asphaltierte, betonierte, bekieste, gemergelte sowie mit Steinen oder Platten belegte Böden.
Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt auf Landwirtschaftsflächen durch Elemente wie Hecken, extensiv genutzte Wiesen, Hochstammbäume, Blühstreifen und andere naturnahe Lebensräume.
Der Biodiversitätsindex schätzt den Durchschnittswert von Bäumen für Tiergruppen (z.B. als Nahrungs- und Habitatsraum) ein. Der Index ermöglicht es, die Biodiversität bei der Planung des städtischen Baumbestands einzubeziehen. Im 2021 weiterentwickelten Index sind einheimische und auch die häufigsten Zukunftsbaumarten und ihre Kronenvolumenentwicklung in Grün- und Freiräumen enthalten. Es gibt einen Index für Bäume in Grün- und Freiräumen sowie für Bäume in Strassen.
Die Biotoptypenkartierung ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Zürich und ist ein Grundlageninstrument für die Biodiversitätsförderung. Sie unterstützt die fachliche Beratung sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsoptionen.
Menschen innerhalb der Stadtgrenzen. Der Begriff umfasst die Wohnbevölkerung, die Arbeitsbevölkerung, Touristen und Touristinnen sowie auswärtige Erholungssuchende.
Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe und Eigentümerin der eingetragenen Marke Knospe. Bio Suisse organisiert und führt die Entwicklung des biologischen Land- und Gartenbaus und gibt entsprechende Richtlinien heraus.
Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt auf Landwirtschaftsflächen durch Elemente wie Hecken, extensiv genutzte Wiesen, Hochstammbäume, Blühstreifen und andere naturnahe Lebensräume.
Künstliche Veränderung der Bodenstruktur, die eine Verminderung des Porenvolumens im Boden mit sich bringt. Folgen sind Sauerstoffmangel, fehlender Platz für Organismen und Wurzeln sowie verringerte Wasseraufnahme.
Bedeckung der Bodenoberfläche mit luft- und wasserundurchlässigen Materialien, hauptsächlich bei der Erstellung von Strassen, Wegen, Gebäuden und unterirdischen Bauten. Die natürliche Bodenfunktion wird durch die Unterbindung des Gasaustauschs und des natürlichen Wasserkreislaufs zerstört und die Versickerung von Regenwasser unterbunden.
(siehe auch: Versiegelung)
Bestand und Verteilung des Anteils pflanzlicher Strukturelemente wie Bäume, Sträucher, Stauden, Wiesen und dergleichen in und um stark überbaute Siedlungs- und Industriegebiete.
Art, die ihr natürliches Verbreitungsgebiet oder regelmässiges Wandergebiet ganz oder teilweise in unserer Region hat und sich auf natürliche Weise hier ausdehnt.
(siehe auch: Invasive Art, Standortgerechte Pflanzung)
Festlegung im kantonalen und regionalen Richtplan mit dem Flächen bezeichnet werden, die der Erholung der Bevölkerung dienen und bei denen dieser Zweck gegenüber anderen Nutzungen überwiegt.
Durch Landschaft und wenig Infrastruktur geprägter Grünraum (Wiesen, Äcker, Weiden). Einzelne Elemente wie Aussichtspunkte oder Sitzbänke ermöglichen eine bessere Erholungsnutzung.
Gebiet, das für Erholungssuchende zugänglich und durch Grünflächen und entsprechende Infrastruktur besonders geeignet ist.
Eintrag im Nutzungsplan. Festlegung von Flächen, die für die Erholung der Bevölkerung nötig sind und entsprechend genutzt werden sollen.
Offene Flächen und der dazugehörige Luftraum. Er umfasst Grünräume, Plätze und Strassen.
(siehe auch: Grünraum, Multifunktionaler Freiraum)
Die Versorgung der Wohnbevölkerung oder der Beschäftigten mit allgemein zugänglichem Freiraum in Gehdistanz, der sich aufgrund seiner multifunktionalen Nutzbarkeit für die Erholung eignet.
Publikation: Freiraumversorgung der Stadt Zürich und ihre Berechnung, Methodenbeschrieb und Anwendung
Künstlerische und landschaftsarchitektonische Gestaltung der Grün- und Freiräume als Ausdruck des Zeitgeistes eines eines gegenwärtigen und vergangenen Naturverständnisses.
Kleingartenfläche pro Einwohner*in der Stadt Zürich in m².
Von einer meist grösseren Gruppe von Nutzenden gemeinschaftlich bewirtschafteter Garten. Im Unterschied zum Kleingarten bzw. Areal werden sämtliche Einrichtungen wie Bauten und Infrastruktur gemeinschaftlich genutzt. Das Gartenland selbst kann je nach Organisationsform gemeinschaftlich und/oder von Mitgliedern der Gemeinschaft privat genutzt werden.
Mit Gestaltungsplänen werden für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt. Beim Gestaltungsplan (GP) wird zwischen einem öffentlichen oder einem privaten Gestaltungsplan unterschieden.
Gemäss dem Leitfaden Sondernutzungsplanungen wird der private Gestaltungsplan von einem oder mehreren Grundeigentümern ausgearbeitet, die sich über den Plan einigen müssen. Diesem Plan hat dann nur der Gemeinde- bzw. der Stadtrat zuzustimmen, er kann nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Dagegen kann der Gemeinderat beim öffentlichen Gestaltungsplan einzelne Vorschriften ändern oder streichen. Er setzt zudem ein «wesentliches öffentliches» Interesse voraus.
Instrument zur Budgetierung sowie zur Definition und leistungsorientierten Steuerung von Produktegruppen und Produkten.
(siehe auch Produkt, Produktegruppe)
Gestaltete, für sich stehende Anlage, die durch Bewuchs geprägt ist und der durch ihr Bestehen ein kultureller und ökologischer Wert erwachsen kann. Sie ist mindestens teilweise öffentlich zugänglich und dient mehrheitlich der Erholung.
Unversiegelte Fläche, die von Bewuchs geprägt ist und sich durch einen geringen Versiegelungsgrad von maximal rund 25 % auszeichnen. Neben Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportanlagen umfasst dieser Begriff damit auch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Wälder.
(siehe auch: Bodenversiegelung)
Ein mehrheitlich unversiegelter Freiraum, der von Bewuchs geprägt ist und von Elementen wie Bäumen und Gehölzen, aber auch durch die unmittelbare Umgebung eine räumliche Struktur erhält. Dazu zählen Parkanlagen, landwirtschaftliche Flächen und der Wald.
Das Grünvolumen ist der dreidimensionale Raum, den der oberirdische Pflanzenbewuchs (Baumkronen, Strauchschicht) einnimmt. Das Grünvolumen ist Wesentlich für die Ökosystemleistungen (Lebensraum, Verdunstung, Schatten).
Wissenschaftliche Sammlung getrockneter und nasskonservierter Pflanzen und Pflanzenteile.
Auf das Mikroklima in Städten bezogene Temperaturreduktion in hitzebelasteten Gebieten, insbesondere vor dem Hintergrund des Wärmeinseleffekts.
Gebietsfremde Art, die absichtlich oder unabsichtlich in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Lebensraums eingeführt wird, dort unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten oder Lebensräume hat sowie ökologische, gesundheitliche oder ökonomische Probleme verursacht. Problempflanzen werden auch als invasive Neophyten bezeichnet. In der Tierwelt spricht man von invasiven Neozoen.
(siehe auch: Einheimische Art)
Dient vorrangig dem Gärtnern und der Erholung der Bewohner*innen der Stadt Zürich. Es gibt die unterschiedlichsten Gartenformen, die unter dem Begriff «Kleingärten» zusammengefasst werden.
Auch Gartenareal. Ein vertragstechnisch und räumlich einheitliches Konglomerat von Kleingärten, welches als Ganzes von einem Verein gepachtet wird. Die einzelnen Kleingärten in einem Areal, «Parzellen» genannt, werden vom Verein an Mitglieder weiterverpachtet. Diverse Areale verfügen nebst den Kleingärten auch über Gemeinschaftsbereiche wie Vereinshäuser, WC-Anlagen, Kompost-, Spielplätze etc.
Von Grün Stadt Zürich erstellter Plan, auf dem die Entwicklungsziele für das einzelne Areal definiert und die dazu notwendigen Massnahmen räumlich festgelegt sind. Die Arealpläne konkretisieren die von Grün Stadt Zürich allgemein festgelegten Zielsetzungen für die Entwicklung der Areale.
Einzelner Kleingarten in einem Areal.
Stein- und Asthaufen, nischenreiche Trockenmauern, Baumstümpfe, stehendes und liegendes Totholz, Kompost- und Laubhaufen, aufgeschichtetes Grüngut und Holzbeigen. Kleinstrukturen dienen als Rückzugs-, Überwinterungs- und Fortpflanzungsorte für Tiere und Pflanzen.
Die Kronenvolumenzahl ist das Kronenvolumen pro Flächeneinheit.
Konkret: Kubikmeter Kronenvolumen je Quadratmeter (m³/m²).
Vom Menschen bewirtschaftete und gestaltete Landschaft mit verschiedenen Nutzfunktionen.
Partizipativ erarbeitetes Konzept zur Entwicklung einer bestimmten Landschaft in Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und ihre ökologische und ästhetische Aufwertung. Die Aussagen haben den Charakter einer Empfehlung und sollen die intrinsisch motivierte Umsetzung fördern.
(siehe auch: Leitbild)
Produkte, die nur auf kleinen Flächen und von wenigen Betrieben angebaut werden. Beispiele sind Linsen, Ölsaaten, Gewürze, Teekräuter oder Heilpflanzen.
Fläche, die einem Landwirtschaftsbetrieb zur Produktion von Nahrungs- und Futtermittel oder als Biodiversitätsförderfläche zur Verfügung steht.
Ein Leitbild analysiert den gegenwärtigen Zustand, diskutiert verschiedene Möglichkeiten anhand von Szenarien und formuliert Vorstellungen über die Entwicklung entlang einer Zielsetzung. Das Leitbild formuliert nicht den Zielzustand, sondern die Leitlinien für das Handeln. Leitbilder werden auch als Entwicklungskonzepte bezeichnet.
(siehe auch: Landschaftsentwicklungskonzept)
Die Stadt fördert hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte auf privaten Grundstücken, einschliesslich Grundstücken selbstständiger Anstalten und spezialgesetzlicher Aktiengesellschaften des öffentlichen Rechts. Kostenlose Beratungen zu möglichen Umsetzungsmassnahmen und zur naturnahen Pflege der Flächen werden angeboten.
(siehe auch: stadt-zuerich.ch/mehr-als-gruen)
Alleen oder Einzelbaumreihen entlang von Strassen, welche aus mindestens drei Baumarten bestehen. Grundsätzlich wird das charakteristische Alleenbild durch ähnliche Kronenstrukturen beibehalten. Die Resilienz und die Biodiversität werden aufgrund der unterschiedlichen Baumarten erhöht.
Freiraum, der von verschiedenen Gruppen gleichzeitig unterschiedlich genutzt werden kann.
(siehe auch: Freiraum)
Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit sowie ihrer Beanspruchung durch den Menschen ohne Nachteil für nachfolgende Generationen. Die Stadt Zürich ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet unter Einbezug der drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
Vom Menschen bewirtschaftete und gestaltete Landschaft mit vorrangig ökologischer Funktion.
(siehe auch: Kulturlandschaft)
Pflege und Bewirtschaftung richten sich nach den natürlichen Kreisläufen. Anfallendes Grüngut wird wiederverwertet. Auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe und Pflanzenbehandlungsmittel wird wo möglich verzichtet, Maschinen effizient und tierschonend eingesetzt.
Verwaltungsverordnung über die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen. 2017. STRB Nr. 330/2017.
Schutzobjekt gemäss § 203 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG). Schutzobjekte gibt es mit unterschiedlichem rechtlichem Status:
- Inventarobjekt: Ein von der Behörde in ein Inventar aufgenommenes (Natur-)Schutzobjekt. Für die Stadt Zürich ist dies das kommunale Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von 1990.
- Schutzobjekt: Ein (Natur-)Schutzobjekt, für das Schutzmassnahmen gemäss gemäss § 205 PBG getroffen wurden.
Solche rechtskräftig geschützten Naturschutzobjekte werden auch als Naturschutzgebiete bezeichnet.
(siehe auch: Landwirtschaftliche Nischenkultur)
Sammelbegriff für Massnahmen und Flächen, die dem ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sowie Artikel 15 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) dienen. Das Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Funktion der Lebensräume und ihrer Vernetzung in intensiv genutzten bzw. dicht besiedelten Landschaften.
Der Ökologische Leistungsnachweis definiert die minimalen ökologischen Leistungen für die Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes. Die Erfüllung des ÖLN ist eine Anforderung für den Bezug von Direktzahlungen.
Miteinander in Kontakt stehende Lebensräume, die den Austausch von Organismen ermöglichen. Dieser Kontakt muss nicht zwingend durch ein unmittelbares Nebeneinander gewährleistet sein. Je nach Mobilität der Organismen hat die ökologische Vernetzung unterschiedliche Qualitäten.
(siehe auch: Trittsteinbiotop)
Dabei handelt es sich um Gebäude, die für die Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes und für die Vermarktung von Produkten notwendig sind, wie beispielsweise Stallungen für Tiere, Futterlager, Einstellraum für Geräte und Maschinen, Werkstätten, Hofdüngerlager, Verkaufslokal und Verarbeitungsraum.
Als Ökosystemleistungen werden die Dienstleistungen der Natur für den Menschen bezeichnet, die er durch die Lebensräume und Lebewesen wie Tiere und Pflanzen bezieht. Die Ökosystemleistungen schaffen die Basis für grundlegende Bedürfnisse des Menschen, wie beispielsweise den Zugang zu Wasser und Nahrung.
Ökosystemleistungen werden, nach der Art der Vorteile für den Menschen, in 4 Kategorien unterteilt:
1) Bereitstellende Leistungen 2) Regulierende Leistungen 3) Kulturelle Leistungen 4) Unterstützende Leistungen
Nutzungsoffener, vorwiegend grüner Freiraum innerhalb des Siedlungsgebiets mit Erholungsinfrastruktur wie z.B. Spielplätze, Tische, Bänke, Wasserspiele, öffentlichem WC.
Die privaten Landwirtschaftsbetriebe in der Stadt unterscheiden sich von städtischen Pachtbetrieben dadurch, dass sie nur Teilflächen von der Stadt Zürich zupachten. Das Betriebszentrum (Wohnhaus und Ökonomiebauten) ist in ihrem Eigentum.
Angebot von Grün Stadt Zürich, das im Rahmen der rechtlichen und politischen Vorgaben konkret definierte Bedürfnisse einer bestimmten Kund*innengruppe abdeckt. Das Ziel ist die grösstmögliche Nutzenstiftung. Dazu werden die Bedürfnisse und Leitungsprozesse kombiniert. Die Produkte sind gleichzeitig Kostenträger, das heisst, Aufwand und Ertrag werden jedem Produkt einzeln zugerechnet.
Eine Produktegruppe fasst einzelne Produkte von Grün Stadt Zürich zusammen und bilden eine strategische Einheit mit klarer Ausrichtung. Dabei dienen Produktegruppen der Steuerung durch die Politik mittels geeigneter Steuerungsvorgaben. Produktegruppen von Grün Stadt Zürich: Wald, Landwirtschaft und Pachten; Naturförderung und Bildung; Planung und Beratung.
(siehe auch: Produkt)
Die Qualität der Freiräume setzt sich aus städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und nutzungsspezifischen Aspekten zusammen.
Konzept Freiraumberatung. Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Grün Stadt Zürich (HRSG.). Zürich, 2014.
(siehe auch: Freiraum)
Boden mit steinigem, humusarmem Untergrund (z.B. Kiesplätze).
Regelung zum Schutz von Objekten, insbesondere bei Schutzmassnahmen, die ein grösseres Gebiet umfassen. Bestandteil des Planungs- und Baugesetzes (PBG), das unter anderem auch den Natur- und Heimatschutz regelt.
Das Siedlungsgebiet grenzt sich als bebauter und besiedelter Raum zur Kulturlandschaft sowie vom Wald ab. Vereinfacht gesagt handelt sich um das städtische Gebiet bis zur Aussengrenze der Bauzone. Grundlage dafür ist der kantonale Richtplan von 2017.
Städtische Pachtbetriebe bewirtschaften einen Betrieb, dessen Betriebszentrum (Wohnhaus und Ökonomiegebäude) und der Grossteil der Flächen sind im Eigentum der Stadt Zürich befinden. Sie pachten selber einzelne Flächen von Privaten zu.
Eine standortgerechte Pflanzung berücksichtigt abiotische (Klima, Exposition, Bodenverhältnisse, Nährstoffe), biotische (Schadorganismen) und anthropogene (Belastung, Nutzung, Kultur) Kriterien. Sie bezweckt, möglichst ressourcenschonend eine lange Lebensdauer der Pflanzen zu erreichen.
Wasserspeichernde Gewächse, die an besondere Klima- und Bodenverhältnisse angepasst sind. Typische Vertreter der Sukkulenten sind Kakteengewächse.
Treibhausgase sind gasförmige Bestandteile der Atmosphäre, die den sogenannten Treibhauseffekt verursachen. Die wichtigsten von Menschen verursachten Treibhausgase sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, Lachgas), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
Quelle: Glossar Klima, Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Lebensraum mit eingeschränktem, je nach Art unterschiedlichem Angebot an Nahrung, Rückzugsorten, Fortpflanzungsmöglichkeiten, Schlaf- und Überwinterungsplätzen für Tiere. Trittsteinbiotope dienen als Zwischenstationen zum nächstgelegenen ökologischen Vernetzungskorridor.
(siehe auch: Ökologische Vernetzung)
Vernetzungskorridore verbinden wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren (Biotope). Durch die Vernetzung schaffen sie einen besseren Austausch zwischen den Lebensräumen und tragen damit zur Förderung der Biodiversität bei.
(siehe auch: Ökologische Vernetzung)
(siehe auch: Bodenversiegelung)
Vertikalbegrünung (oder Fassadenbegrünung) nennt man verschiedene Formen von pflanzlichem Bewuchs an Gebäuden. Manche Pflanzenarten erklimmen die Fassaden selbständig, andere benötigen Kletterhilfen. Solche Begrünungen steigern die Biodiversität in der Stadt und leisten einen Beitrag zur Hitzeminderung.
Direkte Zusammenarbeit von Produzent*innen und Konsument*innen, die sich mittels Verträgen zur Abnahme der Produkte verpflichten. Vertragslandwirtschaft unterstützt das lokale Kleingewerbe sowie einen nachhaltigen und ökologischen Konsum.
Gefährdete Tier- und Pflanzenart, die für ein bestimmtes Gebiet besondere Pflege- und Förderungsmassnahmen erfordert. Diese Massnahmen werden in der Planung berücksichtigt.
Freiraum mit bestimmter Vorrangnutzung, z.B. Schulanlagen und Friedhöfe. Zweckbestimmte Freiräume können in eingeschränktem Mass auch anderweitig genutzt werden.
(siehe auch: Freiraum und Multifunktionaler Freiraum)