Häufig gestellte Fragen
Soll ich den jungen Ahorn vor unserer Tür an heissen Tagen giessen? Warum muss ein Baum gefällt werden? Oft erreichen uns Fragen, wie mit den Bäumen umgegangen werden soll. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Kontaktperson im Bezirk.
Für die Baumkontrolle inklusive deren Prüfung der Sandsicherheit hat Grün Stadt Zürich eigens dafür ausgebildete Baumkontrolleur*innen angestellt. Die Kontrolle hängt vom Alter, der Art, dem Zustand und dem Standort des jeweiligen Baumes ab. In der Regel erfolgt diese in der Alterungsphase (ab 50 bis 80 Jahre). Nach Extremwetterereignissen finden zusätzliche Kontrollen statt.
Jungbäume finden sich an neuen Standorten besser zurecht als ältere. Ihre Wurzeln entwickeln sich dem Standort entsprechend und die Krone wächst gemäss den vorhandenen Platz- und Lichtverhältnissen. Junge Bäume machen den Vorteil der älteren (ökologische Leistung, Schattenspender) durch einen grösseren jährlichen Zuwachs wieder wett.
Damit der Stamm der Jungbäume vor der Sonne geschützt ist, bekommt er einen weissen Anstrich. Der weisse Schutz reflektiert die Sonneneinstrahlung und schützt damit die Rinde und die darunterliegende Wachstumsschicht (Kambium) vor zu starker Erwärmung. Weil Jungbäume in der Baumschule dicht nebeneinander stehen und sich dadurch gegenseitig Schatten geben, müssen sie sich am neuen Pflanzort erst an die Sonneneinstrahlung gewöhnen.
Es handelt sich um Bewässerungshilfen für Jungbäume, die regelmässig Wasser benötigen, damit die Feinwurzeln nicht vertrocknen. Jung verpflanzte Bäume müssen sich am neuen Ort erst verwurzeln, damit sie das Wasser optimal aus dem Boden ziehen können. Grüne perforierte Säcke oder Giessringe an den Stämmen sorgen für eine langsame Versickerung des Giesswassers und verhindern, dass das Wasser oberflächlich abläuft.
Eine Ansaat oder Anpflanzung verhindert, dass die Baumscheibe festgetreten wird. Denn der Boden muss durchlässig sein, damit das Wasser zu den Wurzeln sickern kann und sie genügend Luft bekommen. Zudem führt eine geeignete Bepflanzung zu einem ökologischen Mehrwert und verhindert das Auswaschen der Bodenoberfläche.
Grün Stadt Zürich pflegt die Baumscheiben und die zusammenhängenden Baumrabatte auf öffentlichem Grund. Die Begrünung wird ein- bis zweimal pro Jahr zurückgeschnitten, je nach Wachstum. Der erste Schnitt erfolgt in den heissen und trockenen Sommermonaten, damit das Versamen und die Vermehrung der Pflanzen begünstigt wird. Ein zweiter Schnitt kann Mitte September bis Mitte Oktober erfolgen. In der Nähe von Fussgängerüberquerungen kann es aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein, die Baumscheiben häufiger zu schneiden.
Damit Sie die Bäume durch die Bepflanzung nicht schädigen oder den Wasser- und Nährstoffbedarf des Baums konkurrieren, kontaktieren Sie bitte die zuständige Leitung in Ihrem Bezirk. Die Liste mit Telefonnummern finden Sie ganz oben auf dieser Seite. Das Ausbringen einer Wildblumenmischung aus einheimischen Pflanzen ist in der Regel unproblematisch. Denken Sie aber daran, dass Baumscheiben aus Gründen der Verkehrssicherheit von Zeit zu Zeit zurückgeschnitten werden.
Damit Bäume in der Innenstadt oder an stark frequentierten Orten gut gedeihen, ist es wichtig, ihre Wurzeln zu schützen. Dafür eignen sich Abdeckungen aus Stahl, die selbst von Lastwagen befahren werden können, ohne dass der Boden verdichtet wird und die Wurzeln Schaden nehmen.
Bäume haben Schutzmechanismen und Strategien entwickelt, um mit Trockenheit (Wassermangel) und Hitze umzugehen. Laubbäume schliessen ihre Spaltöffnungen in den Blättern, damit weniger Wasser verdunstet oder lassen sogar ihre Blätter fallen. Ab einem gewissen Zeitpunkt reichen diese Schutzmechanismen nicht mehr aus. Bei anhaltender Trockenheit bewässern die Fachpersonen von Grün Stadt Zürich vor allem Jungbäume. Eine flächendeckende Bewässerung von Bäumen ist jedoch nicht sinnvoll, weil bei älteren Bäumen das Wasser nicht mehr in den Wurzelraum gebracht werden kann.
Grün Stadt Zürich setzt sich für den Erhalt und die Erweiterung des Baumbestandes im öffentlichen Raum ein und schafft günstige Bedingungen für mehr und alterungsfähige Bäume. Wenn aber Bäume durch baumpflegerische Massnahmen nicht mehr gerettet werden können oder nicht standsicher oder bruchfest sind, müssen sie aus Sicherheitsgründen gefällt und ersetzt werden. Häufig werden Bäume auch aufgrund von städtischen Bauprojekten gefällt. Auch diese werden in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten ersetzt.
Wenn ein grosser Ast abbricht, kann das die Statik des Baums negativ beeinflussen. Bei Verletzungen wie Astabbrüchen schottet sich der Baum ab und versucht die Verletzung zu überwallen. Dies geschieht nur langsam und bietet holzzersetzenden Pilzen eine Eingangspforte durch die sie in den Baum eindringen können. Schafft es der Baum die Verletzung vollständig zu überwallen, wird die Eingangspforte geschlossen, ein allfälliger Pilz bekommt keinen Sauerstoff mehr und die Gefahr ist gebannt. Gelingt es dem Baum nicht, die Wunde komplett zu überwallen, entstehen durch den holzzerstörenden Pilz Faulstellen. Früher oder später sind die Schäden so gross, dass der Baum nicht mehr standfest oder bruchsicher ist. Dann muss er aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Bäume werden vorwiegend im Herbst und Frühjahr gepflanzt, also kurz vor oder nach der Vegetationspause. Wenn möglich, werden sie im Herbst angepflanzt, weil sie so bei noch warmem Boden anwurzeln können. Wenn die Bäume schon im vollen Saft sind, also ihr Laub bereits tragen, schaffen sie das weniger gut, weil ihr Wasserbedarf dann wesentlich höher ist.
Die Dorflinde Oerlikon im Hof des gleichnamigen Alterszentrums ist wohl der älteste Baum auf öffentlichem Stadtgebiet. Sie wurde 1723 gepflanzt, als Oerlikon ein kleines Dorf am Rande einer weiten Riedlandschaft war.
Dafür müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. Einerseits soll der Baum an dem Ort gross werden können. Es muss also unter und über dem Boden genügend Platz für einen ausgewachsenen Baum geben. Andererseits müssen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Grenzabstand Grundstück eingehalten werden. Auf jeden Fall muss das Einverständnis des Grundeigentümers eingeholt werden. Für die Wahl des Standorts und der Baumart empfiehlt es sich, eine Fachperson beizuziehen.
Selbst wenn Hunde immer wieder den gleichen Baum mit markieren, ist die dabei ausgeschiedene Menge Urin zu gering, um den Baum zu schädigen. Die Rinde wird jedoch grau, weil die darauf angesiedelten Algen und Flechten durch die Harnsäure absterben. Bei kleineren Heckenpflanzen oder Sträuchern kann der Schaden aber gravierender sein und sie sterben ab.
Der Stadtbaum hat mit vielen Stressoren zu kämpfen. Wenn zusätzlich noch Abfall in die Baumscheibe gelangt, ist das nicht förderlich für seine Vitalität. Die Tabakreste und das Plastik des Filters können aber nicht als Nährstoff aufgenommen werden, deshalb schädigt es den Baum nicht. Bei grösseren Mengen Abfall kann aber durchaus der Gasaustausch in der Baumscheibe gefährdet werden. Dann erhalten die Wurzeln keine Luft mehr. Dies wird aber durch die regelmässige maschinelle Strassenreinigung von Entsorgung und Recycling Stadt Zürich verhindert. Zusätzlich muss der Abfall in den Baumgruben abgesaugt werden. Dadurch geht aber auch ein Teil des Baumsubstrates verloren, weshalb die Maschine so sparsam wie möglich eingesetzt wird.
Die geringe Wuchshöhe würde die Sicherheit im Fuss-, Velo- und Autoverkehr gefährden. Zudem würde das Obst auf die Strasse und parkierende Fahrzeuge fallen. Auch sind Strassenbäume verschiedenen Stressfaktoren (beispielsweise Streusalz im Winter) ausgesetzt, die Obstbäume noch weniger tolerieren.
Die Obstbäume auf Wiesen oder anderen Grünflächen in der Stadt Zürich werden nicht nur von Grün Stadt Zürich bewirtschaftet, sondern auch von Pächterinnen und Pächtern dieser Flächen. Einen reifen Apfel oder eine reife Birne pflücken, wird Ihnen wohl niemand verwehren. Wenn es sich um eine grössere Menge handelt, müssen Sie jedoch die BewirtschafterInnen oder die zuständigen Bezirksleitenden von Grün Stadt Zürich informieren.