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Naturnahe Pflege

Grün Stadt Zürich bewirtschaftet insgesamt 3773 ha Grünfläche, für deren Pflege und Bewirtschaftung 1995 vom Stadtrat folgende Ziele festgelegt worden sind:

  • Kreisläufe schliessen
  • Hilfsstoffe einsparen
  • Lebensräume aufwerten

Die Stadt pflegt ihre Flächen möglichst naturnah und schonend, sodass Gestaltung, Nutzung und Ökologie im Einklang zueinanderstehen.

10 Prozent Artenförderungsfläche

Die Stadt Zürich weist auf ihren 92 km² 564 ha Artenförderungsflächen ausserhalb und 581 ha innerhalb des Waldes (Vorrang Biodiversität) aus. Dies entspricht rund 10 % der gesamten Stadtfläche. Von den 564 ha ausserhalb des Waldes liegen ca. 40% ha in der Verantwortung von Grün Stadt Zürich. Die übrigen rund 60% liegen in der Obhut privater Grundeigentümer, wobei die SBB mit den Bahnarealen und der Kanton mit den Flussufern die wichtigsten Grundeigentümer sind.

Um diese biologische Vielfalt zu erhalten, hat die Stadt Zürich die Verwaltungsverordnung über die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen erlassen.

Naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen

Die «Verwaltungsverordnung VVO über die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen» bezweckt den differenzierten, nachhaltigen Umgang mit dem städtischen Grün und regelt eine fachlich korrekte Pflege unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte. Grün Stadt Zürich koordiniert deren Umsetzung durch alle städtischen Verwaltungsabteilungen, welche Flächen bewirtschaften oder diese durch Dritte bewirtschaften lassen.

12 Goldene Regeln zur naturnahen Pflege

Unter Berücksichtigung historischer Gärten und spezifisch gestalteter Anlagen sind folgende Tipps hilfreich:

  1. Tierschonendes Mähen von Wiesen mit Sense und Balkenmäher
  2. Pflegeeingriffe gestaffelt durchführen, Krautsäume stehen lassen
  3. Auf Dünger, Torf und chemische Pflanzenschutzmittel verzichten
  4. Kleinstrukturen anlegen
  5. Nisthilfen für Vögel und Wildbienen anlegen
  6. Gartenteiche amphibienfreundlich gestalten
  7. Einheimische Pflanzen verwenden
  8. Rasen durch Wiesen ersetzen
  9. Sträucher während Vegetationsruhe (Herbst / Winter) selektiv zurückschneiden
  10. Alte Bäume erhalten – neue pflanzen
  11. Flachdächer, Hauswände und Balkone begrünen
  12. Auf künstliche Bewässerung verzichten

Leitfaden Pflegeverfahren

Die Stadt Zürich bewirtschaftet ihre Flächen nach dem Leitfaden Pflegeverfahren, der die Erhaltung und Aufwertung wertvoller Naturflächen in der Landschaft und im Siedlungsgebiet gewährleistet. Damit werden die Grünflächen so ökologisch wie möglich gepflegt.

Leitfaden Pflegeverfahren

Mehr als Grün

Mit dem Programm zur Förderung der Biodiversität «Mehr als Grün» werden private Projekte der naturnahen Umgebungs- und Gartengestaltung sowie die Gartenpflege unterstützt. Das Förderprogramm präzisiert und ergänzt die Verwaltungsverordnung über die naturnahe Pflege und Bewirtschaftung städtischer Grün- und Freiflächen.

Verzicht auf chemische Hilfsstoffe (Pflanzenschutzmittel)

Generell soll auf chemische Hilfsstoffe wie Insektizide, Herbizide oder Fungizide verzichtet werden.
Wo Problemorganismen auftauchen, sollen folgende Massnahmen ergriffen werden:

  • Alle vorbeugenden Massnahmen wie Bodenpflege, Fruchtfolge, Kulturschutznetz, Nützlinge fördern usw. ausschöpfen.
  • Den Schädling oder die Krankheit genau bestimmen und gezielte, natürliche Abwehrmethoden anwenden (unter Beizug von Fachleuten und Fachliteratur).
  • Abwarten – mit etwas Geduld reguliert sich die Natur oft von selbst.
  • Die Schädlinge einsammeln, befallene Pflanzenteile wegschneiden.

Wo nachgewiesenermassen nichts hilft, empfehlen wir Fachleute des naturnahen Gartenbaus beizuziehen oder möglichst gezielte, biologische Hilfsmittel einzusetzen. Weitere Hinweise siehe Biologisch Gärtnern - Positivliste.

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