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Tipps zum Umgang mit Neophyten

News

Per 1. September 2024 stehen weitere invasive Neophyten auf der Verbotsliste des Bundes. Max Ruckstuhl, Fachbereichsleiter Naturschutz bei Grün Stadt Zürich, beantwortet die wichtigsten Fragen.

22. August 2024

Sommerflieder (Buddleja davidii)
Grün Stadt Zürich unterstützt die Entfernung und den Ersatz von Problempflanzen wie dem Sommerflieder (Buddleja davidii). Foto: Thomas Haug

Was sind Neophyten und warum sind sie problematisch?

Als Neophyten gelten Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 aus fremden Gebieten eingeschleppt wurden. Oft verschwinden solche Arten wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige Arten sind jedoch sehr konkurrenzstark und verbreiten sich übermässig. Solche invasiven Arten verdrängen die einheimischen Pflanzen und verringern die örtliche Biodiversität.

Welche Neophyten sind verboten? 

Bereits heute verboten sind etwa die Amerikanische Goldrute, die Aufrechte Ambrosie oder der Essigbaum. Neu hinzu kommen zum Beispiel Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch – auch bekannt unter dem Namen Sommerflieder. Beide invasiven Pflanzen sind sehr verbreitet und problematisch für die Biodiversität. Die komplette Liste findet sich auf der Webseite vom Bund.

Was muss man machen, wenn man verbotene Pflanzen im Garten oder auf dem Balkon hat?

Das angepasste Gesetz verbietet die Einfuhr und den Verkauf bzw. die Weitergabe von bestimmten invasiven Pflanzen. Schon seit längerem schweizweit bekämpfungspflichtig ist übrigens die Ambrosia. Im Kanton Zürich sind zusätzlich der Riesenbärenklau und das Schmalblättrige Greiskraut bekämpfungspflichtig. Diese Pflanzen sollten also zwingend entfernt werden. Achtung: Immer auch die Wurzel entfernen und im Hausabfall entsorgen – nicht im Grüngut oder auf dem Kompost. Dort können sie sich sonst weitervermehren.

Welche einheimischen Pflanzen wären ein passender Ersatz?

Es gibt unzählige attraktive Pflanzen, die oft auch ähnlich aussehen, aber keine grundsätzliche Gefahr für die heimische Natur sind. So lässt sich etwa die Kanadische Goldrute durch Johanniskraut ersetzen. Eine Alternative zum Kirschlorbeer kann je nachdem die Stechpalme sein. Deren Beeren sind zwar für uns Menschen giftig, stellen aber eine wichtige Nahrungsquelle für Wildvögel im Winter dar. Natürlich sollte man sich immer vor dem Erwerb einer Pflanze über deren Eigenschaften informieren.

Was tut die Stadt Zürich gegen Neophyten?

Für die stadteigenen Flächen haben wir einen speziellen Aktionsplan. Dieser gilt auch für unsere Gärten- und Pachtflächen. Oft unterstützen uns Zivildienstleistende bei der Umsetzung. Für Privatpersonen haben wir zudem ein Beratungsangebot und ein Förderprogramm, bei dem wir auch finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von Neophyten bieten. Weitere Infos dazu gibt es auf unserer Webseite