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Ausnahmeregelung für die Beschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb für die Stadtreinigung

Medienmitteilung

Die städtische Fahrzeugpolitik setzt auf Elektroantriebe. Für bestimmte Anwendungen der Stadtreinigung sind zurzeit jedoch keine geeigneten Modelle erhältlich. Der Stadtrat erlaubt für diese Zwecke ausnahmsweise die Beschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb.

30. Oktober 2024

Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit Elektrofahrzeugen und hat die Elektrifizierung der Flotte zuletzt stark vorangetrieben. Mit STRB Nr. 0867/2022 bewilligte der Stadtrat Ausgaben von 19,859 Millionen Franken für den Ersatz von 123 Nutz- und Kommunalfahrzeugen für die Stadtreinigung. Im Sinne der städtischen Fahrzeugpolitik (STRB Nr. 0327/2022) sollten sämtliche Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb beschafft werden. Jedoch sind für bestimmte Anwendungen – anders als damals von den Herstellern angekündigt – keine Elektrofahrzeuge mit der erforderlichen Leistung verfügbar. Betroffen sind 49 der 123 bewilligten Fahrzeuge. Es handelt sich um kleine Kehrsaugmaschinen und multifunktionale Kommunalgeräteträger für die Reinigung von und den Winterdienst auf Velo- und Gehwegen sowie Quartierstrassen. Die vorhandenen Fahrzeuge müssen altershalber ersetzt werden. Mangels verfügbarer Modelle mit Elektroantrieb erlaubt der Stadtrat ausnahmsweise die Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, die mit fossilen und CO2-neutralen Treibstoffen betrieben werden können. Letztere werden im Betrieb bevorzugt, sofern verfügbar. Die Ausnahmeregelung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgaben.

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