Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am 3. September 2023 die beiden Gegenvorschläge zur Volksinitiative «Stadtgrün» mit einer grossen Mehrheit angenommen. Mit der Annahme des direkten Gegenvorschlags und einem Rahmenkredit von 130 Millionen Franken wurde neu Art. 14a zur Verbesserung des Stadtklimas in die Gemeindeordnung eingefügt. Die Änderung trat am 1. März 2024 in Kraft. Mit dem Rahmenkredit sollen Programme zur Hitzeminderung und Klimaverbesserung sowie der Steigerung der Biodiversität bis 2035 finanziert und umgesetzt werden.
Vier Programme für Hitzeminderung und mehr Biodiversität
Der Rahmenkredit besteht aus vier Programmen:
- Programm 1: Hitzemindernde Massnahmen auf städtischen Grünflächen und Plätzen sowie in Strassenräumen
- Programm 2: Beratung und Förderung hitzemindernder Massnahmen bei privaten Eigentümerschaften
- Programm 3: Förderung hitzemindernder Massnahmen für Eigenwirtschaftsbetriebe von Liegenschaften Stadt Zürich
- Programm 4: Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich hitzemindernder Massnahmen
Der Stadtrat bewilligt für das Förderprogramm Private (Programm 2) einen Kredit von 28,2 Millionen Franken bis 2029. Das Programm beinhaltet Beiträge für Förderprojekte und Beratungen. Für Beratungsdienstleistungen wird mit externen Partner*innen zusammengearbeitet. Dafür wurde im März 2024 eine Submission durchgeführt und der Zuschlag erteilt.
Für die Grundstücke von Eigenwirtschaftsbetrieben der Dienstabteilung Liegenschaften Stadt Zürich (Programm 3) wurde ein, dem Programm 2 gleichzusetzendes Förderprogramm ausgearbeitet. Der Kredit umfasst 20 Millionen Franken bis 2035.
Ergänzend zu den beiden Förderprogrammen (Programm 2 und 3) erlässt der Stadtrat in den nächsten Wochen ein Reglement hinsichtlich Förderkriterien und Rahmenbedingungen. Ab diesem Zeitpunkt können Fördergesuche über eine Förderplattform beantragt werden. Das Reglement definiert die Anforderungen der Massnahmen und Projekte zugunsten des Stadtklimas.
Für den Betrieb und die Nutzung eines stadtweiten Messnetzes (Programm 4) wird unter der Leitung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich ein Kredit von 3 Millionen Franken für die Stadtklimamessung und -modellierung bewilligt.
Neue Fachstelle «Stadtgrün»
Die Umsetzung der Programme wird über die 2024 neu gegründete Fachstelle «Stadtgrün» in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern sichergestellt. Der Stadtrat bewilligt zur Umsetzung der Programme 2, 3 und 4 eine erste Tranche von 51,2 Millionen Franken des Rahmenkredits für die Umsetzung der Massnahmen zur Begrünung der Stadt Zürich. Die weitere Umsetzung der Programme 1 und 4 erfolgt über einzelne Bauprojekte und Forschungsvorhaben. Die zuständigen Instanzen bewilligen die erforderlichen Ausgaben dafür separat.