
125 000 Menschen wohnen in der Stadt Zürich in Häusern, in denen die Lärmgrenzwerte für Strassenlärm überschritten werden. Beim Strassenverkehrslärm setzt die Stadt Zürich in erster Linie auf Tempo 30. Wo es trotz Temporeduktion zu laut bleibt oder wo Tempo 30 nicht umgesetzt werden kann, kommen lärmarme Strassenbeläge zum Einsatz.
Der städtische Umweltbericht zeigt die aktuelle Situation in Zahlen und die Prognose des Strassenlärmindex.
Der Viewer «Strassenlärm 4D» visualisiert die Lärmimmissionen an den rund 4500 betroffenen Strassenabschnitten in der Stadt Zürich. Die Lärmbelastung in Strassenlärm 4D wird bei Gebäuden angezeigt, bei denen am Tag oder in der Nacht an mindestens einem Ort des Gebäudes die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Dargestellt ist die Lärmbelastung als absoluter Lärmpegel in Dezibel sowie die Beurteilung, ob die örtlich geltenden Grenzwerte überschritten sind.
Neben dem aktuellen Zustand wird die zukünftige Lärmbelastung nach Einführung von weitgehend Tempo 30, dem ergänzenden Einbau von lärmarmen Belägen und bei vollständig elektrifiziertem Verkehr dargestellt.
Die dargestellten Lärmbelastungen können für Planungen und Bauprojekte erste Hinweise geben. Sie dürfen aber nicht für Lärmgutachten im Rahmen von Planungs- und Baubewilligungsverfahren verwendet werden – wie beispielsweise Baugesuche, Umweltverträglichkeitsberichte, Wettbewerbe, Machbarkeitsstudien, Gestaltungspläne, etc.


Die Daten im Viewer Strassenlärm 4D stammen aus dem städtischen Lärmbelastungskataster auf der Grundlage des Emissionsmodells sonROAD18 mit der Ausbreitungsberechnung nach ISO 9613-2. Dieses Modell wird seit Sommer 2023 schweizweit für die Berechnung von Strassenlärm empfohlen. Dank sonROAD18 lässt sich ermitteln, wie Temporeduktionen und lärmarme Strassenbeläge wirken. Für die Zukunftsszenarien wurden die verschiedenen Massnahmen rechnerisch umgesetzt. Für die Berechnungen werden viele verschiedene Daten zu Verkehr, Gebäuden, Topografie, Bodenbedeckung, Strassenbelägen, etc. berücksichtigt. Die berechneten Lärmbelastungen werden dann mit den Grenzwerten verglichen. Diese variieren je nach Nutzung der Gebäude. Sie variieren auch je nach der Empfindlichkeitsstufe in der Nutzungsplanung. Die Ergebnisse werden im Viewer Strassenlärm 4D dargestellt.
Lärm soll dort reduziert werden, wo er entsteht. Die Stadt Zürich setzt aufgrund der teilweise sehr hohen Lärmbelastungen auf eine Kombination von Massnahmen. In erster Linie wird Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme umgesetzt. Wo dies nicht ausreicht oder nicht möglich ist, kommen ergänzend lärmarme Strassenbeläge zum Einsatz.

Temporeduktion ist aktuell die effektivste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme. Geringere Geschwindigkeiten im Strassenverkehr verbessern zudem die Lebensqualität und die Sicherheit im Strassenverkehr und ermöglichen ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. 30 statt 50 Stundenkilometer, 50 statt 60 und 60 statt 80 Stundenkilometer senken die Lärmbelastung deutlich wahrnehmbar und dauerhaft. Die Änderung von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert den Lärm um rund 3 Dezibel und hat denselben Effekt wie eine Halbierung des Verkehrs.
Eine Studie der Stadt Zürich und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zeigte, dass die Massnahme Tempo 30 die empfundene Lärmbelästigung deutlich stärker reduziert als physikalisch nachweisbar.
Rund 200 Strassenkilometer sollen in den kommenden Jahren in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen (LAB) versehen werden. Bei Tempo 50 reduziert ein lärmarmer Belag den Lärm um 3 Dezibel (dB), bei Tempo 30 sind es 2 dB. Eine Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer bei gleichzeitigem Einsatz von LAB reduziert den Lärm um insgesamt 5 dB. Eine Belagserneuerung wird wie bisher gemeinsam mit anderen Baumassnahmen geplant und umgesetzt, um Aufwand, Lärm und Störungen zu verringern.

Schallschutzwände, Lärmschutzwälle und Zwischenbauten sind Lösungen, wenn Lärm nicht direkt an der Quelle verringert werden kann oder wenn die Lärmverminderung nicht ausreicht. In dicht bebauten Städten lassen sich diese jedoch nur vereinzelt umsetzen.
Unter den Standards Stadträume sind Hinweise zu Einsatz und Gestaltung von Schallschutzwänden aufgeführt.

Wenn an der Strasse keine Massnahmen möglich sind oder diese nicht ausreichen, um den Lärm zu senken, müssen alternative Lösungen gefunden werden. In solchen Fällen kommen nur Schallschutzmassnahmen an den Gebäuden in Frage. Wenn der Lärm die festgelegten Lärmwerte überschreitet, schreibt das Bundesrecht solche Massnahmen vor.
Für die Durchführung der Schallschutzfensterprogramme ist das Tiefbauamt der Stadt Zürich zuständig. Die Fachstelle Schallschutzfenster plant und organisiert den Einbau der Fenster nach Stadtkreisen. Zuvor bewertet ein Ingenieurbüro, wie lärmempfindlich die Räume sind und erfasst die betroffenen Fenster.
Sobald alle notwendigen Genehmigungen vorliegen kontaktiert die Fachstelle Schallschutzfenster die Eigentümer*innen der Gebäude.
Wenn der Lärm die Alarmwerte überschreitet, nimmt die Fachstelle Schallschutzfenster Kontakt mit den Eigentümer*innen auf, um zu prüfen, ob Schallschutzmassnahmen nötig sind und wie sie umgesetzt werden können. Dabei wird auch geklärt, ob die Stadt die Kosten für die Massnahmen übernimmt. Die Überprüfung übernimmt ein Ingenieurbüro.
Wenn Eigentümer*innen schon vorher auf eigene Kosten Schallschutzfenster eingebaut haben, können sie unter bestimmten Bedingungen eine Kostenerstattung von der Stadt erhalten.
Im März 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich beschlossen, den freiwilligen Einbau vom Schallschutzfenstern finanziell zu unterstützen. Die entsprechende Verordnung (2017/575) trat per 1. September 2018 in Kraft.
Betroffene Eigentümerschaften wurden schriftlich über den Beginn und die Details des Programms informiert. Das Förderprogramm endete Ende 2023.
Wenn durch ein Strassenbauprojekt der Lärm ansteigt und die IGW überschritten werden, müssen die Eigentümer*innen der betroffenen Gebäude die Fenster in lärmempfindlichen Räumen schalldicht machen. Die Stadt Zürich übernimmt in der Regel die Kosten für diese Schallschutzmassnahmen.