Spezielle Angebote
Es gibt sprachliche Auffälligkeiten, die besondere Schulungsformen oder besondere Therapien verlangen, um die betroffenen Kinder gut unterstützen zu können. Zu diesen Auffälligkeiten gehören Redflussstörungen (Stottern, Poltern, Mutismus) und schwere Spracherwerbsstörungen.
Therapiestelle für Redeflussstörungen
Die Therapiestelle für Redeflussstörungen übernimmt Abklärungen und Therapien für Kinder und Jugendlichen mit diagnostizierten Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) und Mutismus.
Begleitend zur Einzeltherapie finden prozess- und entwicklungsorientierte Elterngespräche statt.
Es können Kinder aus dem ganzen Stadtgebiet angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über die Schulhaus Logopädin. Die Therapien finden im Schulhaus Hohl, Schulhaus Gubel und Schulhaus Wollishofen im Lee statt.
Schüler und Schülerinnen der Kindergartenstufe mit erhöhten Sprachförderbedürfnissen
Für Schüler und Schülerinnen der Kindergartenstufe, die erhöhte Sprachförderbedürfnisse aufweisen, stehen ab Schuljahr 15/16 in allen Schulkreisen im Rahmen eines bestimmten Kontingents zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung. Aktuelle Informationen zum Angebot und zur Zuweisung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisschulpflege.
Kinder, die bereits im ersten Kindergarten sind, können mit dem unten stehenden Formular angemeldet werden. Es empfiehlt sich, die Anmeldung mit der Logopädin oder dem Logopäden des Kindergartens abzusprechen.
Anmeldungen aus dem Vorschulbereich müssen mit dem Anmeldeformular des Amts für Jugend- und Berufsberatung gemacht werden.
Sprachheilschule
Die Sprachheilschule ist eine Sonderschule für 4- bis 12-jährige Kinder mit schweren Störungen der Sprache.
Anmeldungen für die Aufnahme in die Sprachheilschule laufen ausschliesslich über die Schulpsychologischen Dienste.
Die Stelle für logopädische Kontrollen und Beratungen (LoKoB) verfasst das für die Anmeldung notwendige logopädische Gutachten.
«Qualität ist kein Zufall, sie ist immer das Ergebnis angestrengten Denkens», John Ruskin
Die Stelle für logopädische Kontrollen und Beratungen (LoKoB) ist ein Bereich der Fachstelle Logopädie. Sie ist mitverantwortlich für die Entwicklung und Sicherung der Qualität im Bereich Logopädie.
Ihre Aufgabengebiete sind:
- logopädische Gutachten für einen schulischen Nachteilsausgleich beim Übertritt in ein Gymnasium oder eine Berufsschule
- logopädische Gutachten bei Anmeldung in die Sprachheilschule (SHS) im Auftrag des Schulpsychologischen Dienstes (SPD)
- Kontrollen von Langzeittherapien
- Fachberatungen für Logopädinnen und Logopäden
- Durchführung der logopädischen Abklärung bei Dissens betreffend Therapiebedarf
Logopädische Gutachten für einen schulischen Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich betrifft die Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen. Er kommt zur Anwendung, wenn Schüler*innen über das Potenzial verfügen, die gesteckten Ausbildungsziele zu erreichen, jedoch in ihrer Leistungsfähigkeit (sprachlich meist Lese- und Rechtschreibstörung) partiell beeinträchtigt sind. Diese Beeinträchtigung soll durch den Nachteilsausgleich aufgefangen werden. Von den Lehrplanzielen wird nicht abgewichen und die regulären Lernziele werden erreicht. In Absprache mit den Logopädinnen und Logopäden können sich Eltern/ Erziehungsberechtigte für ein entsprechendes Gutachten direkt bei der Stelle für LoKoB anmelden.
Logopädische Gutachten bei Anmeldung in die Sprachheilschule (SHS)
Bei der SHS handelt es sich um eine Sonderschulung, die durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) beantragt wird. Die Anmeldung erfolgt über das Schulische Standortgespräch (SSG). Im Auftrag des SPD stellt die Stelle für LoKoB das für eine Anmeldung notwendige logopädische Gutachten aus.
Kontrollen der Langzeittherapien
Therapien, die länger als 90 Therapieeinheiten dauern, werden im Sinne des Vieraugenprinzips mittels eines standardisierten Verfahrens regelmässig überprüft. Die Häufigkeit der Therapien wird durch die städtische Statistik erfasst. Bei Erreichen der maximal zugesprochenen Anzahl organisiert die Stelle für LoKoB die Kontrollabklärungen und die damit verbundenen Einladungen, Abklärungen und Berichterstattungen.
Beratungen für Logopädinnen und Logopäden
Beratungen sind ein Angebot für Logopädinnen und Logopäden der Stadt Zürich. Sie unterstützen diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, damit die Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle des Kindes geschehen kann. Gemäss Bedarf erfolgen sie fach- oder fallbezogen.
Dissens
Die Uneinigkeit bezüglich Therapiebedarfs im Schulischen Standortgespräch (SSG) ist durch die Bildungsdirektion geregelt.
Über die Schulleitung wird eine Beurteilung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) angefordert. Der SPD kann bei logopädischen Fragestellungen eine Abklärung bei der LoKoB beantragen.