Lust, Sportkurse an Schulen zu leiten?
Als Ergänzung zum obligatorischen Sportunterricht bieten Stadtzürcher Schulen kostenlose Jahreskurse für Kinder und Jugendliche an. Für die freiwilligen Schulsportkurse suchen wir engagierte und gut qualifizierte Kursleiterinnen und Kursleiter.
Offene Stellen
Offene Stellen werden im Jobportal ausgeschrieben.
Spontanbewerbungen
Mit den rund 500 Jahreskursen an Schulen können Stadtzürcher Schulkinder ab dem Kindergartenalter kostenlos in den organisierten Sport einsteigen und regelmässig Bewegung in ihren Alltag integrieren. Zur Ergänzung unserer Teams suchen wir laufend Kursleiterinnen und Kursleiter mit einem Pensum von 5 Prozent pro Kurs.
Hauptaufgaben
- Lektionen von 45 bis 90 Minuten mit einer Gruppe von mind. 12, max. 24 Schülerinnen und Schüler, aus zum Teil unterschiedlichen Klassenstufen
- Planung und Gestaltung eines vielseitigen, altersgerechten, meist polysportiven Sportprogramms
- Förderung von Bewegungsfreude, Fairplay und Selbstvertrauen
- Führung eines Rapports über Durchführungen und Anwesenheitskontrolle von Teilnehmenden
- Meldung von Neuanmeldungen oder Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern
- Kontaktpflege zur Sportverantwortlichen Person an der Schule, der zuständigen Fachstellenleitung Sport und Bewegung und der Administration vom Sportamt der Stadt Zürich
Sie bringen mit
- Begeisterung für Sport und Bewegung
- Organisationstalent mit hohem Verantwortungsbewusstsein
- Erfahrung im Anleiten von Kindern und Jugendlichen
- Ausbildung als Sportleiterin resp. Sportleiter (z.B. Jugend und Sport) und/oder pädagogische Ausbildung (z.B. PH oder FaBe)
- Bereitschaft, einen gewählten Kurs während eines Schuljahres zu leiten
Wir bieten
- Sinnstiftende Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Interessanter Nebenerwerb mit der Möglichkeit, Unterrichtserfahrung auf Kindergarten- bis Sekundarstufe zu sammeln
- Attraktive Entschädigung
- Inhaltliche Unterstützung und Weiterbildungsangebote
- Pensum zwischen 5 und 20 Prozent möglich
Gut zu wissen
- Die Anstellung erfolgt mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag
- Die Vereinbarung über die definitive Erteilung eines Kurses erfolgt mit der Zustellung der Kursbestätigung
- Die Entschädigung der Leiterinnen und Leiter richtet sich nach dem Vikariatsansatz der Sekundarstufe
- Die Einstufung in eine Lohngruppe erfolgt aufgrund der vorgewiesenen Dokumenten von Aus-und Weiterbildungen sowie belegbaren Qualifikationen
- Wenn die Rahmenbedingungen von Jugend und Sport erfüllt werden, kann der Anspruch auf die Differenz zur höheren Lohngruppe erzielt werden
- Die Lohnzahlung erfolgt quartalsweise
- Auszahlungsgrundlage bietet der Kursrapport, welcher quartalsweise, vollständig ausgefüllt und termingerecht dem Sportamt eingereicht werden muss
Bei Interesse oder für weitere Fragen dürfen Sie sich gerne an Nicole Wohler über untenstehendes Kontaktformular wenden.