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Unterricht an anderer VZM-Musikschule

Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Musikschüler*innen an der Musikschule ihrer Wohngemeinde ihren Veranlagungen entsprechend gefördert werden können. Schon heute arbeiten verschiedene Musikschulen zusammen und weisen sich gegenseitig Schüler*innen zu.
Die Leitung der ortsansässigen Musikschule entscheidet, ob die Schüler*innen den Unterricht an einer nicht gemeindeeigenen Musikschule besuchen darf. Dies in Absprache mit der Leitung der gewünschten Musikschule. Schüler*innen oder die Eltern stellen einen Antrag an die Musikschulleitung ihrer Wohngemeinde für den Besuch einer auswärtigen Musikschule.
Wenn die beiden Musikschulleitungen den Antrag gutheissen, gilt im Einzelunterricht die Regelung, wonach Schüler*innen an der Musikschule der Wohngemeinde eingeschrieben sind und dort den gemeindeeigenen Musikschultarif bezahlt. Die Adresse der Musikschule Ihres Wohnortes/Ihrer Region finden Sie im Internet unter www.vzm.ch/mitglieder.
Bei einer allfälligen späteren Abmeldung sind die Abmeldefristen von MKZ einzuhalten und gleichzeitig die Musikschule Ihres Wohnortes über den Austritt zu informieren.
Abmeldefristen: 1. Semester bis 31. Mai / 2. Semester bis 15. Dezember.

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