Unterricht an anderer VZM-Musikschule
Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Musikschüler*innen an der Musikschule ihrer Wohngemeinde ihren Veranlagungen entsprechend gefördert werden können. Schon heute arbeiten verschiedene Musikschulen zusammen und weisen sich gegenseitig Schüler*innen zu.
Die Leitung der ortsansässigen Musikschule entscheidet, ob die Schüler*innen den Unterricht an einer nicht gemeindeeigenen Musikschule besuchen darf. Dies in Absprache mit der Leitung der gewünschten Musikschule. Schüler*innen oder die Eltern stellen einen Antrag an die Musikschulleitung ihrer Wohngemeinde für den Besuch einer auswärtigen Musikschule.
Wenn die beiden Musikschulleitungen den Antrag gutheissen, gilt im Einzelunterricht die Regelung, wonach Schüler*innen an der Musikschule der Wohngemeinde eingeschrieben sind und dort den gemeindeeigenen Musikschultarif bezahlt. Die Adresse der Musikschule Ihres Wohnortes/Ihrer Region finden Sie im Internet unter www.vzm.ch/mitglieder.
Bei einer allfälligen späteren Abmeldung sind die Abmeldefristen von MKZ einzuhalten und gleichzeitig die Musikschule Ihres Wohnortes über den Austritt zu informieren.
Abmeldefristen: 1. Semester bis 31. Mai / 2. Semester bis 15. Dezember.
Ihr Kind (bis zum *20. Altersjahr) besucht den Musikunterricht NICHT in der Musikschule Ihres Wohnortes, sondern bei MKZ. Sie erhalten die Rechnung für den Musikunterricht jedoch von der Musikschule Ihres Wohnortes zum subventionierten Tarif Ihrer Musikschule. Damit diese VZM-Vereinbarung zur Anwendung gelangt, stellen Sie bei der Musikschule Ihrer Wohngemeinde ein entsprechendes Gesuch.
* einzelne Musikschulen gewähren den subventionierten Tarif auch Jugendlichen in der Ausbildung bis 25 Jahre.
Nicht zwingend. Jede Musikschule kann ein Gesuch bewilligen oder ablehnen.
- Das gewünschte Angebot fehlt an der Musikschule Ihres Wohnortes.
- Es besteht keine Möglichkeit, an der eigenen Musikschule nach einigen Unterrichtsjahren die Musiklehrperson zu wechseln.
- Es wird eine speziell qualifizierte Lehrperson benötigt.
- Die Distanz zwischen Unterrichts- und Schul- oder Ausbildungsort.
- Persönliche Anliegen
Sie melden Ihr Kind bei MKZ zum Unterricht an und legen der Anmeldung eine Kopie der Bewilligung Ihrer Musikschule bei. Bitte beachten Sie die Anmeldetermine von MKZ (31. Mai, bzw. 15. Dezember)
Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind an der Musikschule Ihres Wohnortes in den Unterricht schicken oder ob Sie es bei MKZ zum Tarif für Auswärtige unterrichten lassen. Sie informieren Ihre Musikschule über Ihren Entscheid und melden Ihr Kind allenfalls bei MKZ an. Bitte beachten Sie die An-/Abmeldetermine von MKZ (31. Mai, bzw. 15. Dezember) und der Musikschule Ihres Wohnorts.
Sie stellen bei der Musikschule Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch zur Verrechnung gemäss VZM-Vereinbarung. MKZ ist eine Kopie des genehmigten Gesuchs zuzustellen. Ihr Kind bleibt bei MKZ angemeldet, mit Ausnahme der Beendigung des Unterrichts. Bitte beachten Sie die Abmeldetermine von MKZ (31. Mai bzw. 15. Dezember)
Sie melden Ihr Kind mit dem entsprechenden Formular bei Ihrer Musikschule ab und senden MKZ eine Kopie. Die Abmeldefristen beider Musikschulen sind einzuhalten.
Hier finden Sie die Adresse der Musikschule Ihrer Wohngemeinde.
http://www.vzm.ch/mitglieder.phtml
Hier finden Sie die «Vereinbarung Zusammenarbeit der Musikschulen VZM»,
die Liste der Musikschulen, welche die Zusammenarbeitsvereinbarung anwenden unter «An der Zusammenarbeitsregelung beteiligte Musikschulen». Die Anwendung der Vereinbarung bedeutet nicht automatisch eine Bewilligung für jedes Gesuch.
http://www.vzm.ch/reglemente.phtml