Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen gültig ab Schuljahr 2023/24 (Auszug)
1. Städtische Rechtsgrundlage
Die nachstehenden Regelungen basieren auf dem «Reglement über das Kursgeld an der Fachschule Viventa» (AS 413.430), das vom Stadtrat am 8. April 2015 erlassen wurde (STRB Nr. 338/2015).
Gemäss Art. 10 des oben genannten Kursgeldreglements hat der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements die Lektionentarife sowie den Kinderbetreuungsbeitrag mit Gültigkeit 1. August 2023 der Teuerung angepasst.
2. Kursbestätigung / Einzahlung
Aufgrund Ihrer verbindlichen Anmeldung und bei Zustandekommen des Kurses erhalten Sie vor Kursbeginn die Rechnung mit Kursausweis. Bitte verwenden Sie ausschliesslich diesen Einzahlungsschein und beachten Sie die vorgegebene Zahlungsfrist.
3. Abmeldung
Bei einer Kursabmeldung vor Kursbeginn ist eine Umtriebsentschädigung von 50% des Kursgelds, jedoch von höchstens Fr. 100.– geschuldet.
Bei einer Kursabmeldung nach Kursbeginn sind bei Kursen mit Dauer bis zu einem Semester das gesamte Kurs-geld und die allfälligen Materialkosten, bei mehrsemestrigen Kursen das Kursgeld und die allfälligen Materialkosten für das angebrochene Semester geschuldet.
4. Lektionentarif
Die Kurse der Fachschule Viventa (FSV) werden nach ihrem gesellschaftlichen und sozialen Nutzen der Tarif-kategorie A oder B zugeordnet.
Zur Tarifkategorie A gehören Kurse, in denen insbesondere Grundfertigkeiten und Basiswissen zur Bewältigung von Anforderungen des alltäglichen Lebens vermittelt werden. Sie entsprechen dem Kernauftrag der FSV und ergänzen das bestehende Angebot der Erwachsenen- und Elternbildung in der Stadt Zürich.
Zur Tarifkategorie B gehören Kurse, in denen Fertigkeiten auf Fortgeschrittenenniveau vermittelt werden. Sie erfüllen den Auftrag der FSV nur im weiteren Sinn und werden nur angeboten, wenn die dafür notwendige Infrastruktur vorhanden ist und eine substantielle Kostendeckung gegeben ist.
Der Lektionentarif der Kurse der Tarifkategorie A beträgt Fr. 8.60 bei Wohnsitz innerhalb der Stadt Zürich und Fr. 12.85 bei auswärtigem Wohnsitz.
Der Lektionentarif der Kurse der Tarifkategorie B beträgt Fr. 16.05 bei Wohnsitz innerhalb der Stadt Zürich und Fr. 19.25 bei auswärtigem Wohnsitz.
5. Berechnung des Kursgelds
Das Kursgeld wird berechnet durch Multiplizieren der Anzahl Lektionen des Kurses mit dem entsprechenden Lektionentarif, wobei das Ergebnis auf die nächsten Fr. 5.- aufgerundet wird. Bei Kursen mit weniger als 10 Lektionen wird zusätzlich ein Verwaltungskostenzuschlag von Fr. 20.- erhoben.
6. Kursgeldermässigung
Personen, die im Besitz einer am ersten Kurstag gültigen «KulturLegi» der Caritas sind, wird eine Ermässigung von 60% auf das Kursgeld gewährt.
7. Kinderbetreuung
Für die Kinderbetreuung während des Kursbesuchs wird ein Betrag von Fr. 5.20 pro Kind und Stunde erhoben.
8. Kursabsage
Bei Absage eines Kurses seitens der FSV werden die Angemeldeten orientiert. Das Kursgeld wird ohne Abzug zurückerstattet. Umbuchungen in andere Kurse sind gebührenfrei möglich.
9. Versicherung
Die FSV und Kursleitung übernehmen keine Haftung.
Die Unfalldeckung ist Sache der Teilnehmenden und ist im UVG geregelt.
Beschluss zu Anmeldegebühren
Bitte beachten Sie den Beschluss zu unseren Anmeldegebühren.