Licht

Lichtverschmutzung belastet Mensch und Natur
Die nächtliche Lichtbelastung hat sich in der Schweiz zwischen 1990 und 2012 rund verdoppelt und stagniert seither auf hohem Niveau. Licht wirkt sich negativ auf den Lebensrhythmus von Menschen, Tieren und Pflanzen aus. Die Antwort der Stadt ist das Beleuchtungskonzept «Plan Lumière» und Empfehlungen zum Umgang mit Beleuchtung im öffentlichen Raum.

Aktuelle Situation

Satellitenbilder zeigen, dass die Lichtemissionen der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren parallel zum Siedlungswachstum zugenommen haben. Auch wenn die Situation in den Bergregionen besser ist als im Mittelland und in den städtischen Agglomerationen, gibt es in der Schweiz kaum noch einen Ort, an dem die Nacht einzig durch natürliche Dunkelheit und das Licht von Mond und Sternen bestimmt ist. Die Stadt Zürich ist in der Aufnahme aus der internationalen Raumstation ISS sehr gut sichtbar und weist eine sehr hohe Belastung durch künstliches Licht auf. Entsprechend hoch sind die Lichtemissionen in die Umwelt.

Nachaufnahme des Raums Zürich von der Internationalen Raumstation ISS

Anzahl der jährlichen Lichtklagen seit 2014

Ursachen & Belastungen

Zu stark und rund um die Uhr beleuchtet

Der Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft ist eine der Ursachen für die Lichtverschmutzung in der Stadt. Das rege Freizeitangebot erfordert auch abends und nachts eine Beleuchtung. Läden haben längere Öffnungszeiten als früher. Schaufenster, Reklametafeln, Büroräumlichkeiten und Aussenbeleuchtungen von Wohnbauten bleiben oft auch nachts beleuchtet. Künstliches Licht, das über die eigentlich zu beleuchtenden Stellen hinausgeht, kann blenden oder wird durch Luft- und Staubteilchen in der Atmosphäre gestreut. Letzteres wird sichtbar als Lichtglocke, die die Nacht über Siedlungsgebieten erhellt.

Der Einsatz von Lichtquellen nimmt auch durch den Fortschritt bei der Lichttechnik stark zu. So sind LED-Leuchten in nahezu jeder Grösse erhältlich und sehr flexibel einsetzbar, wodurch an viel mehr Orten und Gelegenheiten Leuchten eingesetzt werden können.

Auswirkungen

Licht regelt den Biorhythmus aller Lebewesen. Durch übermässige nächtliche Beleuchtung kann dieser durcheinandergeraten. Menschen werden im Schlaf gestört, Pflanzen im Wachstum beeinträchtigt und nachtaktive Tiere bei der Nahrungssuche oder der Fortpflanzung beeinflusst.

Nächtliche Beleuchtung kann lebenswichtige Prozesse bei Menschen, Tieren und Pflanzen stören.

Beim Menschen stört das Licht den Tag-Nacht-Rhythmus, beeinflusst den Melatonin-Hormonhaushalt und kann zu Schlafstörungen führen. Ein gestörter Schlaf ist langfristig unweigerlich mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden. Es können Schlafstörungen, Depressionen und Burn-Out-Erscheinungen auftreten. Langfristig steigt infolge der verringerten Melatonin-Ausschüttung das Risiko für Diabetes, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Insekten im Lichtkegel einer Lampe © MD Shahjehan / iStock

Ein direkter Einfluss von Lichtemissionen kann auch bei Tieren und Pflanzen beobachtet werden. Nachtaktive Tiere werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Lichtschneisen zerschneiden Lebensräume, stören das angeborene Orientierungsvermögen, verdrängen lichtscheue Arten und können für Insekten zur tödlichen Falle werden. Das Ablicht von Ortschaften und Gebäuden kann ziehende Tiere von ihrem Weg abbringen und in die Irre leiten. 

Verlängerung der Vegetationszeit von Bäumen im Lichtbereich der Strassenbeleuchtung. © Alexander Reichenbach, BAFU (2017)

Bei Pflanzen im Lichtbereich von Beleuchtungen verlängert sich die Vegetationszeit, was beispielsweise bei plötzlich eintretendem Frost zu Energieverlusten und zur Schwächung der Pflanze führen kann. 

Massnahmen der Stadt

Plan Lumière

In der Stadt Zürich richtet sich die Beleuchtung des öffentlichen Raums seit 2004 nach dem Gesamtkonzept Plan Lumière. Dies gilt für zentrale Bereich in Stadtkreisen und Quartieren, ausgewählte Brücken, Bauten und Anlagen und ist auch für die übrige Beleuchtung massgebend. Das Ziel ist es, eine stimmungsvolle Atmosphäre zu schaffen und die Gegebenheiten des jeweiligen Stadtviertels zu berücksichtigen. Die gewohnte nächtliche Stadtkulisse verschwand im Winter 22/23 aufgrund der erwarteten Strommangellage. Auf die Schmuckbeleuchtung wurde zwischen Oktober 2022 und März 2023 verzichtet. Einzig an Heiligabend und Weihnachten wurde die Beleuchtung nach dem Plan Lumière wieder eingeschaltet. Gebäude, Büroräumlichkeiten, Baustellenbeleuchtungen und weitere Anlagen traten daher verstärkt hervor, was vereinzelt zu Klagen führte. Der Plan Lumière wird im Verlauf der nächsten zwei Jahre unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zur Lichtplanung aktualisiert.

Strassenbeleuchtung

Beim Ersatz der bestehenden Strassenbeleuchtung setzt die Stadt auf sparsame Technologien wie LED. Bis Ende 2022 waren von den 50 000 Leuchten rund 50 Prozent auf LED umgestellt und jedes Jahr werden es mehr. LED-Leuchten sind sparsam im Verbrauch und können wesentlich dazu beitragen, Lichtemissionen zu vermindern, da das Licht gezielter ausgerichtet wird. Zudem lassen sie sich mit den heute verfügbaren Technologien einzeln und ohne Verzögerung einschalten, stufenlos dimmen und bieten auch mehr Möglichkeiten für Nachtabsenkungen, Nachtabschaltungen oder eine bedarfsgerechte Steuerung. Seit Anfang 2020 werden neue Strassen- und Wegbeleuchtungen grundsätzlich bedarfsabhängig gesteuert. Dabei wird die Beleuchtung im «Ruhezustand» auf ein Minimum gedimmt. Sobald Personen oder Fahrzeuge die Strassen passieren, wird das Licht auf das notwendige Niveau «hochgefahren». Alle städtischen Kugelleuchten, die 70 bis 90 Prozent ihres Lichtes in den Nachthimmel abstrahlten, wurden durch LED-Leuchten ersetzt.

Bewilligungsverfahren

Die Stadt Zürich setzt die gesetzlichen Bestimmungen und gültigen Normen bei Bewilligungsverfahren und Bearbeitung von Lichtklagen konsequent um. Wird die nächtliche Lichtsituation von Bauten und Anlagen verändert, wird eine Baubewilligung benötigt. Erleichterte Verfahren gibt es für Leuchtreklamen und temporäre Anlagen wie zum Beispiel Weihnachtsbeleuchtungen. Massgebende Grundlagen zur Beurteilung sind folgende Gesetze und Normen.

  • Besondere Bedeutung hat das Umweltschutzgesetz. Zur Vermeidung von schädlichen und lästigen Einwirkungen sind Lichtimmissionen frühzeitig und möglichst an der Quelle zu begrenzen.
  • Das Vollzugskonzept des BAFU vom November 2021 definiert Regelungen zur Vermeidung von Lichtemissionen
  • Auch die Polizeiverordnung hält fest, dass eine ungerichtete Abstrahlung von Licht in die Umgebung und störende Lichtemissionen zu vermeiden sind.
  • Zudem gibt die SIA-Norm-491 vor, was bei Aussenbeleuchtungen für private und öffentliche Zwecke zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Aussenraum zu berücksichtigen ist.