Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen revidierten Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) wurde das Finanzierungsmodell für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulbereich angepasst. Wesentliche Neuerungen waren neben der Aufhebung der Kontingentierung von subventionierten Kitaplätzen vor allem die Einführung eines vereinfachten Normkostenmodells sowie Normöffnungszeiten und -tage für alle Kitas, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben.
Externe Analyse der Auswirkungen der neuen VO KB
Mit der Zustimmung zur Revision hat der Gemeinderat einen Bericht angefordert, der nach zwei Betriebsjahren Auskunft über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Situation der Kitas gibt. Diese Berichterstattung hat sich aufgrund der Ausnahmesituation infolge der Pandemie verspätet. Die Ergebnisse der extern durchgeführten Untersuchung von KPMG liegen nun aber vor und zeigen, dass sich die neue VO KB in der Praxis bewährt hat: Seit ihrer Einführung ist der Anteil subventionierter Plätze am Gesamtangebot der Kitaplätze von 37 Prozent im Jahr 2016 auf 40 Prozent im Jahr 2019 angestiegen. Damit steht heute allen anspruchsberechtigten Eltern auch ein subventionierter Kitaplatz zur Verfügung.
Starkes Wachstum bei subventionierten Plätzen
Mit der Einführung der neuen VO KB wurde es für Kitas attraktiver, subventionierte Plätze anzubieten und das Angebot hat sich entsprechend erhöht, so dass heute nicht nur in den tiefsten Einkommensklassen der Bedarf gedeckt ist, sondern vermehrt Familien auch in den mittleren Einkommensschichten von einem subventionierten Kita-Platz profitieren. In der Folge ist der Anteil subventionierter Plätze an den effektiv belegten Plätzen von 45 Prozent im Jahr 2017 auf 49 Prozent im Jahr 2019 angestiegen. Die Zahl der nicht subventionierten Plätze ist hingegen in diesem Zeitraum relativ stabil geblieben.
Sinkende Auslastung als betriebswirtschaftliche Herausforderung
Im Durchschnitt ist der Kostensatz mit der neuen VO KB um über 8 Franken pro Tag gestiegen. Dies hat für die meisten Kitas zu einer spürbaren Erhöhung der Erträge geführt und widerspiegelt sich entsprechend im deutlichen Anstieg des Anteils von Trägerschaften mit Gewinn vom Jahr 2017 auf 2018.
Der im Finanzierungsmodell der VO KB festgelegte Normkostensatz von aktuell 120 Franken berücksichtigt verschiedene Parameter wie zum Beispiel Personal-, Raum- und weitere Betriebskosten sowie die Auslastung der Betreuungsplätze. Die durchschnittlichen Vollkosten der an der Erhebung beteiligten Kitas liegen pro Tag und pro Betreuungsplatz bei 119 Franken und damit unter diesem aktuellen Normkostensatz. Grundsätzlich reicht der von der Stadt Zürich finanzierte Kostensatz also aus, um die Vollkosten einer Kita in der Stadt Zürich zu decken.
Da allerdings 2018 und 2019 in der Stadt Zürich weitere rund 1000 Betreuungsplätze in Kitas geschaffen wurden, ohne dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen in einem ähnlichen Mass gestiegen wäre, ist die Auslastung zurückgegangen und die Betriebsergebnisse haben sich teils verschlechtert. Nachdem der quantitative Ausbau von Betreuungsplätzen in den letzten Jahren erfolgreich erzielt werden konnte, sieht sich die Branche in der Stadt Zürich heute mit einem Überangebot konfrontiert, das zunehmend ein betriebswirtschaftliches Problem für einzelne Kitas darstellt.
Qualitätsentwicklung im Fokus der nächsten Revision
Das Normkostenmodell in der aktuellen VO KB stellt sicher, dass die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden können. Der Stadtrat ist aber der Meinung, dass es zusätzliche Qualitätsvorgaben braucht, um eine höhere Qualität zu erreichen. Diese sollen in einer revidierten VO KB, die per 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, definiert und der zusätzliche Aufwand entsprechend über das Finanzierungsmodell abgegolten werden. In diesem Zusammenhang führt das Sozialdepartement bereits seit 2020 ein Projekt, das den Ausbau der Qualität und die Verbesserung der Anstellungsbedingungen in den Stadtzürcher Kitas zum Ziel hat und dessen Resultate in die anstehende Überarbeitung der VO KB einfliessen werden. Bis im Herbst 2022 sollen konkrete Massnahmen erarbeitet werden, die sich über die VO KB umsetzen und finanzieren lassen. Bei der Prüfung der demnächst vorliegenden Varianten werden verschiedene Fachorganisationen, Arbeitnehmendenvertretungen und Kita-Trägerschaften miteinbezogen.
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