Informationen für Fallführende
Für Kinder ist die Beziehung zu den Eltern von grosser Bedeutung. Nach einer Trennung oder Scheidung können Schwierigkeiten bei der Ausübung des vereinbarten Kontaktrechts auftreten. In solchen Fällen bietet der Begleitete Besuchstreff (BBT) Unterstützung. Der BBT richtet sich an Kinder im Alter von ca. sechs Monaten bis maximal 16 Jahre und deren Eltern.
Ablauf der Besuche und Übergaben
Der Begleitete Besuchstreff (BBT) findet achtmal pro Monat am Samstag und Sonntag statt. Im BBT verbringen Kinder eine vereinbarte Besuchszeit mit ihrem besuchsberechtigten Elternteil. Dies ermöglicht es dem Kind, den von ihm getrennt lebenden Elternteil zu treffen und so den Kontakt aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Die Mitarbeitenden des BBT bieten bei Bedarf Unterstützung bei der Gestaltung des Besuchs an. Das Angebot ist für die Eltern unentgeltlich und läuft über Leistungsvereinbarungen des Kantons oder der Stadt Zürich.
Der Begleitete Besuchstreff bietet sich an bei:
- Konflikt zwischen den Eltern beim Ausüben des Kontaktrechts
- Beschluss durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder Gerichte
- Verdacht auf sexuellen Übergriff
- Entführungsgefahr
- Verdacht auf häusliche Gewalt gegenüber dem Kind
- Verdacht einer psychischen Erkrankung der Eltern
Begleitete Übergaben
Jeweils zu Beginn und am Ende eines Treffens findet die Übergabe des Kindes zwischen den beiden Elternteilen statt. Die Übergabe wird durch eine Fachperson begleitet und findet in den Räumen des BBT jeweils am Samstag oder Sonntag statt. Die Übergabe kann auch zeitlich versetzt durchgeführt werden – falls sich die Eltern nicht begegnen sollen. Im BBT können auch nur Begleitete Übergaben angeordnet werden, nach denen die Besuchszeit ausserhalb des BBTs frei gestaltet werden kann. Das Angebot ist für die Eltern unentgeltlich und läuft wie der BBT über Leistungsvereinbarungen des Kantons oder der Stadt Zürich.
Einzelbegleitung
Besonders wichtig ist ein sorgfältiger Beziehungsaufbau, wenn das Kind kaum oder noch gar keinen Kontakt mit einem oder beiden Elternteilen hatte. Dann braucht es für den (Wieder-)Aufbau der Beziehung zum Kind, insbesondere bei Kleinkindern, etwas Zeit. Die Einzelbegleitung im Begleiteten Besuchstreff unterstützt Elternteile und ihr Kind bei diesem Prozess. Besuche finden über einen bestimmten, mit den Eltern vereinbarten, Zeitraum jeweils mit der gleichen Fachperson statt. Die Einzelbegleitungen finden am Samstag oder Sonntag statt. Dieses Angebot benötigt eine Kostenübernahmegarantie einer zuweisenden Stelle und muss von dieser beantragt werden. Nach der Anmeldung erfolgt durch die Leitung BBT mit beiden Eltern separat ein Vorgespräch. Die Besuchszeiten und der Durchführungsort werden individuell festgelegt. Das Angebot ist für die Eltern unentgeltlich.
Ausschlussgründe
Folgende Gründe können dazu führen, dass Eltern von den Angeboten des BBT ausgeschlossen werden:
- Drohungen und Gewalt gegenüber BBT-Mitarbeitenden und/oder Kindern und deren Eltern im BBT
- Entführungsgefahr
- Nichteinhalten der Anweisungen der Leitung oder der Sozialarbeitenden des BBT
- Personen, die während der Termine infolge Alkoholkonsums in ihrem Handeln und Denken stark beeinträchtigt sind.
- Personen, die während der Termine infolge Drogenkonsums in ihrem Handeln und Denken stark beeinträchtigt sind.
- Personen, die infolge akuter psychischer Erkrankung in ihrem Handeln und Denken stark beeinträchtigt sind.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Anmeldungen
Anmeldungen sind an die Leitung BBT zu richten. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich durch die zuständigen Sozialzentren der Stadt Zürich oder das kantonale Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) des Amts für Jugend- und Berufsberatung (AJB).
Andere zuweisende Stellen wenden sich bei Interesse am BBT an die Leitung BBT. Die zuweisenden Stellen verpflichten sich, mit der Familie an den Kontaktrechtsfragen zu arbeiten. Denn Ziel ist es, dass die Eltern mit Unterstützung der Fachstelle langfristig eine individuelle Lösung für das Kontaktrecht finden. Eine Teilnahme ist auf sechs Monate beschränkt, die Weiterführung wird regelmässig überprüft.
Erstanmeldungen
Erstanmeldungen erfolgen mit einem Anmeldeformular sowie einer Einverständniserklärung, das von beiden Elternteilen – respektive bei Fremdplatzierung von der zuständigen Person im Heim oder in der Pflegefamilie – und der zuweisenden Stelle sowie der Leitung BBT unterzeichnet wird.
Anmeldedokumente
Rechtsgrundlage: Kontaktrecht (persönlicher Verkehr)
Art. 273 ZGB statuiert das gegenseitige Recht von Eltern und unmündigen Kindern, Kontakte untereinander auch dann zu pflegen, wenn einem Elternteil weder die elterliche Sorge noch die Obhut über die Kinder zusteht. Das Kontaktrecht ist Recht und Pflicht zugleich: Der betroffene Elternteil hat sowohl das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinem Kind als auch die Pflicht, dieses Recht wahrzunehmen. Dies gilt sowohl für verheiratete, geschiedene und getrennte als auch für unverheiratete Eltern.
Unsere Standorte
Standort Artergut
Am Standort Artergut begleiten und betreuen wir Klienten*innen der Sozialen Dienste Zürich und des Amtes für Jugend- und Berufsberatung (kiz).
Adresse Standort Artergut
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Begleiteter Besuchstreff (BBT) Artergut
Standort Entlisberg
Adresse Standort Entlisberg
Soziale Einrichtungen und Betriebe
Begleiteter Besuchstreff (BBT) Entlisberg
Ansprechperson
Leitung Begleiteter Besuchstreff (BBT)
Für eine Anmeldung sowie bei Fragen oder Unklarheiten ist die Leitung des BBT gerne für Sie da:
Erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8–17 Uhr und Freitag von 8–12 Uhr
Telefon +41 44 412 89 78