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Kinder haben das Recht, wählen zu können

Mit der 1989 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention machte sich die Schweiz ab dem Jahre 1997 zur Aufgabe, Kinder als Individuen zu betrachten und sie in allen Lebensbereichen einzubeziehen. Eltern, überhaupt alle erwachsenen Personen, die in direktem oder indirektem Kontakt mit Kindern standen, erhielten die Aufgabe, Anliegen und Bedürfnisse des Kindes aufzunehmen und innerhalb des Umfeldes zu integrieren.

Symbolbild

Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass Kinder als Rechtssubjekte geachtet werden. Das bedeutet im Alltag, dass sie als aktive Personen innerhalb der Familie, Gemeinschaft und Gesellschaft betrachtet werden müssen, die eigene Anliegen, Interessen und Ansichten haben. Damit Kinder ihre Rechte mit zunehmendem Alter ausüben können, sind insbesondere bei jungen Kindern die Anforderungen hinsichtlich physischer Pflege, emotionaler Zuwendung und feinfühliger Anleitung zu berücksichtigen. Auch Zeit und Raum für soziale Interaktionen müssen gegeben sein.

Im Vorschulalter entwickeln Kinder bereits ihre Identität. In dieser Lebensphase:

  • entwickeln junge Kinder aktive Vorstellungen über die physischen, sozialen und kulturellen Dimensionen ihres Umfeldes und lernen zunehmend von ihren Tätigkeiten und Interaktionen mit anderen Kindern und Erwachsenen.
  • werden die Grundlagen für die physische und psychische Gesundheit, die emotionale Sicherheit, die kulturelle und persönliche Identität und die sich entwickelnden Fähigkeiten gelegt.
  • erleben Kinder Entwicklung in Abhängigkeit von ihrer Persönlichkeit, ihrem Geschlecht, ihrer Lebenssituation, ihrer Familienstruktur, der Betreuungssituation und dem Gesellschaftssystem.

Jedes Kind und jedes Familiensystem ist einzigartig. Allen Familienformen ist gemein, dass es sich dabei um ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Eltern / erwachsenen Personen und dem Kind handelt. Kinder stehen bis zur Volljährigkeit unter der Fürsorge der erwachsenen Personen.

Auch wenn die Abhängigkeit der Kinder bis zur Volljährigkeit fortlaufend kleiner wird, bewegen sich Kinder weiterhin innerhalb von bestimmten gesellschaftlichen Regeln und Erwartungen. Kinder bilden ihren Willen innerhalb dieser Rahmenbedingungen und wägen ihre Sichtweise, Anliegen und Bedürfnisse im Hinblick darauf sorgfältig ab. Sie bewegen sich also ständig zwischen den Polen «Autonomie» und «Abhängigkeit». Indem Kinder mit Hilfe von sicheren Bindungen ihre Position zwischen diesen beiden Polen finden, entwickeln sie ihre individuelle Identität. Es ist zentral, dass sie dafür liebevolle, aufmerksame und kompetente erwachsene Personen in ihrem Umfeld haben.


 

Quellen

Allgemeine Bemerkung Nr. 7 (2005) des UNO Ausschusses für die Rechte des Kindes. In Fachzeitschrift: undKinder 7. Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit. Marie-Meierhofer-Institut (MMI).

Sabine Brunner (2023). Der Kindeswille. In Fachzeitschrift: undKinder 111. Kinder sind ganze Menschen. Marie-Meierhofer-Institut (MMI).

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