Sozialhilfe
Sind Sie in einer finanziellen Notlage und können nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt aufkommen? Suchen Sie Informationen über die Leistungen der Sozialhilfe oder die zuständige Stelle für die Anmeldung für Sozialhilfe? Oder brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben? Hier finden Sie Anlaufstellen rund um das Thema Sozialhilfe.
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS - Kostenlose Beratung bei Fragen zur Sozialhilfe
Die UFS berät Armutsbetroffene umfassend bei Anliegen zur Sozialhilfe. Dabei sollen Armutsbetroffene möglichst selbständig eine Lösung erwirken. Sie begleitet Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten zu behördlichen Terminen. Dabei vermittelt die UFS zwischen Klienten und zuständigen Behörden. Für Armutsbetroffene kostenlos. Der Erstkontakt erfolgt telefonisch. Aufgrund der vielen Anfragen kann das Beratungstelefon überlastet sein. Mo 11 - 14 Uhr Mi 9 -12 Uhr
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Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS
Sihlquai 67
8005 Zürich
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Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV) - für Personen ohne Wohnsitz
Personen, die sich in der Stadt Zürich aufhalten, können sich für Anspruchsabklärungen bei der Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV) melden: - wenn sie keinen festen Wohnsitz haben oder obdachlos sind. - wenn sie vom Ausland in die Schweiz zurückgekehrt sind und keine Unterkunft haben. - wenn sie als Touristin oder Tourist mittellos sind und nicht mehr für ihre Rückreise aufkommen können. Telefonische Anmeldung: Mo - Fr 9 - 12 und 13.30 - 16.30 Uhr
Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle (ZAV)
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich
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Sozialhilfe im Kanton Zürich
Das kantonale Sozialamt informiert über Grundlagen und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sozialhilfe. Mit dem Armutsrechner können Menschen mit wenig Geld berechnen, ob sie allenfalls Anspruch auf Sozialhilfe haben. Für die Prüfung des Antrags und die Unterstützung durch die Sozialhilfe ist jeweils die Gemeinde zuständig in der Sie wohnen. Wenden Sie sich in einer Notlage an die Sozialen Dienste in Ihrer Gemeinde.
Kantonales Sozialamt
Röntgenstrasse 16 / 22
8090 Zürich
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Rückerstattung Sozialhilfe
Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) sind eine juristische Abteilung der Sozialen Dienste, die in enger Zusammenarbeit mit den fallführenden Sozialarbeitenden sozialhilferechtliche Rückerstattungspflichten und familienrechtliche Leistungspflichten prüft. Geleistete Sozialhilfe ist unter folgenden Bedingungen rückerstattungspflichtig: - bei unrechtmässigem Bezug (Leistungen wurden durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt) - bei nicht sofort liquidierbarem Vermögen (Liegenschaften, Versicherungen etc.) - wenn Hilfeempfänger*innen in günstige finanzielle Verhältnisse gelangen (durch Erbschaften, Lotteriegewinne oder hohe Erwerbseinkommen) - wenn eine unterstützte Person verstirbt und Vermögen hinterlässt - wenn Verwandte in direkter Linie (Eltern, Kinder, Grosseltern, Enkel) aufgrund ihres hohen Einkommens oder Vermögens unterstützungspflichtig sind
Zentrale Rückerstattungen
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich
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Sozialhilfe - Auskunft und Anmeldung im Sozialzentrum Helvetiaplatz
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche. Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner der Kreise 3 (Sihlfeld), 4 und 5. Melden Sie sich im Sozialzentrum bei der Empfangsstelle (Intake) unter Telefon 044 412 85 55. Erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung: Mo bis Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Sozialzentrum Helvetiaplatz
Molkenstrasse 5
8004 Zürich
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Bestätigung (kein) Sozialhilfe-Bezug - Online Formular
Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben? Zum Beispiel für: - Das Einbürgerungsgesuch - Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) - Den Antrag der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) - Den Jagdschein - Die Auskunft über die Höhe der Sozialhilfe Wichtig: Es können nur Bestätigungen für die Stadt Zürich ausgestellt werden. Die Bearbeitung dauert 5 - 10 Werktage, die Bestätigung ist kostenlos.
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Soziale Dienste
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Sozialhilfe - Auskunft und Anmeldung im Sozialzentrum Selnau
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche. Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner der Kreise 1, 2, 3 (ohne Sihlfeld), 7 und 8. Melden Sie sich im Sozialzentrum bei der Empfangsstelle (Intake) unter Telefon 044 412 65 59 . Erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung: Mo bis Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Sozialzentrum Selnau
Selnaustrasse 17
8001 Zürich
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Sozialhilfe in der Stadt Zürich
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche. In der Stadt Zürich sind fünf Sozialzentren für Sie da. Weitere Informationen und Online-Formulare für den Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe siehe Webseite.
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Soziale Dienste
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Sozialhilfe - Auskunft und Anmeldung im Sozialzentrum Albisriederhaus
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche. Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner des Kreis 9. Melden Sie sich im Sozialzentrum bei der Empfangsstelle (Intake) unter Telefon 044 412 75 00. Erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung: Mo bis Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Sozialzentrum Albisriederhaus
Albisriederstrasse 330
8047 Zürich
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Sozialhilfe - Auskunft und Anmeldung im Sozialzentrum Wipkingerplatz
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche. Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner der Kreise 6, 10 und Quartier Affoltern (Kreis 11). Melden Sie sich im Sozialzentrum bei der Empfangsstelle (Intake) unter Telefon 044 412 73 10. Erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung: Mo bis Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Sozialzentrum Wipkingerplatz
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich
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Sozialhilfe - Antworten auf häufige Fragen
Sozialhilfe - Auskunft und Anmeldung im Sozialzentrum Dorflinde
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche. Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner der Kreise 11 (ohne Affoltern) und 12. Melden Sie sich im Sozialzentrum bei der Empfangsstelle (Intake) unter Telefon 044 412 81 80. Erstmalige Anträge für finanzielle Unterstützung: Mo bis Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
Sozialzentrum Dorflinde
Schwamendingenstrasse 41
8050 Zürich
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