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SchülerInnenrat

Der Schüler*innenrat wird in drei Altersklassen (Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe) durchgeführt und jeweils von mindestens einer Lehrperson begleitet. 

Vorstand
Präsidentin/Präsident
Aufgaben: 

  • Sitzungsleitung
  • Anträge entgegennehmen
  • Traktandenliste zusammenstellen und auf 3 Tage vor der Sitzung auf TEAMS publizieren
  • Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Sitzung
  • Kontaktperson gegen Aussen
     

Vizepräsidentin/Vizepräsident
Aufgaben:

  • Unterstützung des Präsidenten (siehe oben)
  • Vertretung des Präsidenten (siehe oben)
  • Unterstützung des Protokollführenden

Protokollführerin/Protokollführer mit Vertretung
Aufgaben: 

  • führt Anwesenheitsliste 
  • hält Beschlüsse fest (mit Stimmenzahl)
  • speichert Protokoll in derselben Woche im Ordner Schülerrat
     

Der Vorstand wird in geheimer Wahl für die Dauer eines Schuljahres vom Schüler*innenrat bestimmt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl findet in der ersten Sitzung des neuen Schuljahres statt. Sowohl Präsident*in und Vizepräsident*in als auch Protokollführer*in und Vertretung dürfen nicht aus derselben Jahrgangsklasse sein. 

Falls ein Mitglied des Vorstandes oder ein/e Delegiert/e die Aufgaben im Klassen- oder Schüler*innenrat während des Schuljahres nicht mehr wahrnehmen kann, findet für den Rest der Amtsdauer eine Nachwahl statt. 

Falls eine Mehrheit eine Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes beantragt, kann dies mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden. 

Lehrer*innenvertretung

Der Schüler*innenrat wird von ein bis zwei Vertretern der Lehrerschaft begleitet. Sie haben Mittlerfunktion und sind nicht stimmberechtigt. Diese würdigen das Engagement der Mitglieder im Schüler*innenrat, z. B. mit einem Diplom. 
 

Versammlung des Schülerrates
Dauer:
1 Lektion bei Bedarf auch 2 Lektionen, jeweils am:

Häufigkeit:
6 - 8 reguläre Sitzungen pro Jahr
Ausserordentliche Sitzungen sind auf Antrag einer Mehrheit des Schülerrats einzuberufen. 

1 x pro Jahr treffen sich alle Vorstandsmitglieder in einer wertschätzenden, informativen Businesslunchsitzung. 
 

Traktanden
Der Schülerrat greift Themen und Anliegen aus den Klassen auf. 

Anregungen und Anträge können ausserdem vorgebracht werden: 

  • von der Schulkonferenz
  • von der Schulleitung
  • von der Schulpflege
  • vom Elternrat

Die Schulkonferenz der Waidhalde verpflichtet sich, die Meinung der Schüler*innenschaft für umfassende Themen immer miteinzubeziehen. Dies können sein: Schulhausregeln, Kleiderempfehlung, Projektwochen, Schulraumgestaltung, Mitwirkung bei Schulanlässen, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung der Konfliktlotsen etc. 

Der Weg eines Antrags 
Die Klassen haben Antragsrecht im Schüler*innenparlament und das Schüler*innenparlament hat Antragsrecht in der Schulkonferenz. Die Anträge müssen sich im Rahmen des allgemeingültigen Rechts bewegen und sich auf Themen der Schuleinheit Waidhalde beziehen.

Eine Klasse arbeitet einen detaillierten Antrag zuhanden des Schüler*innenrats aus. Die Delegierten erläutern den Antrag an der nächsten Sitzung. Der Schüler*innenrat gibt den Antrag, wenn er ihm ausgereift genug erscheint, für die Abstimmung an alle Klassen zurück. Befindet der Schüler*innenrat den Antrag für schlecht, kommt er nicht zur Abstimmung an die Schüler*innenschaft. Die antragsstellende Klasse wird dementsprechend orientiert. 

Wenn der Antrag bei der Schüler*innenschaft eine Mehrheit erreicht, wird er an die Schulkonferenz zur Bewilligung oder Ablehnung weitergeleitet. 

In der Schulkonferenz werden die Anträge von den zwei Delegierten der antragsstellenden Klasse persönlich vorgestellt. Neu: Der Präsident/ die Präsidentin des Schülerrats darf die Delegierten in die Schulkonferenz begleiten.

Die Schulkonferenz befindet über den Antrag in Abwesenheit der Delegierten. Eine Ablehnung des Antrags muss begründet werden, oder es kann, wenn möglich ein Gegenvorschlag ausgearbeitet werden. 

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