Regeln Schüler:innenrat
Kompetenzen und Rechte der Ratsmitglieder
Der Rat kann
- Anträge an die Lehrerkonferenz stellen
- Schulanlässe mitgestalten
- Meinungen der Schülerinnen und Schüler einbringen
- Fragen stellen und diskutieren
- Lösungen für das Zusammenleben an der Schule vorschlagen
- Vorschläge für die Gestaltung der gemeinsamen Räume einbringen,
Arbeitsgruppen einsetzen und deren Leitung bestimmen
Der Rat kann nicht
- die Lehrpersonen wählen
- den Lehrplan und den Unterricht bestimmen
Pflichten der Ratsmitglieder
- Regelmässige Teilnahme an den Sitzungen
- Information ihrer Klassen
- Vertretung der Meinung ihrer Klassen in Abstimmungen
- Wer in Diskussionen die eigene Meinung vertritt, muss dies sagen
- Protokollführung
- Respekt gegenüber den andern Mitgliedern des Schüler:innenrates und deren Meinung
- Vertraulichkeit
Pflichten der Klassenlehrpersonen
- Führung eines Klassenrates, in dem vor und nach der Ratssitzung Zeit für die Themen des Schüler:innenrates zur Verfügung gestellt wird
- Wahl der beiden Klassenvertreter
- Teilnahme der Klassenvertreter im Schüler:innenrat sicherstellen
- Sammeln und Weiterleiten von Themen für den Schüler:innenrat