Bildungsplanung
Förderplanung
Aufgrund von Förderdiagnostik und gezielter Beobachtung der Schüler*innen wird eine Förderplanung für den Bereich Sehen erstellt. Sie basiert auf dem Low Vision Bericht und den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Lernenden.
Schulisches Standortgespräch (SSG)
Am Schulischen Standortgespräch (SSG) treffen sich alle an der Förderung Beteiligten zu einer Standortbestimmung, der Planung weiterer Fördermassnahmen und zur Klärung der Frage der weiteren Unterstützung . Die Förderziele werden evaluiert, Massnahmen geprüft und die nächsten Schritte in der Förderung der Schülerinnen und Schüler besprochen. Pro Schuljahr findet mindestens ein Schulisches Standortgespräch statt.
Nachteilsausgleich
Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung müssen im Sinne der Chancengerechtigkeit entsprechende Rahmenbedingungen zur Verfügung haben, um den Nachteil der Sehebeeinträchtigung ausgleichen zu können. .
Der Nachteilsausgleich wird auf das allgemeine schulische Lernen (allgemeine Aufgaben, Hausaufgaben), bei Leistungsermittlungen (Klassen-, Vertiefungsarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) und speziell bei Qualifikationsverfahren (Teil-, Abschluss-, Aufnahmeprüfungen) angewandt. Unterrichtsinhalte, der Unterricht und die Prüfungen sollen gemäss Nachteilsausgleich gestaltet und für den einzelnen Schüler oder die einzelne Schülerin individuell durch angepasste Formen sichergestellt werden.
Die zuständige B+U Lehrperson der SFS vereinbart mit den Lehrpersonen und allenfalls der Schulleitung die spezifischen Massnahmen zum Nachteilsausgleich.