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Regeln

Allgemeine Regeln und Abmachungen

  • Kranke Kinder
    Kranke Kinder bleiben zuhause. Die Eltern informieren unsere Sekretärin, Anita Isele, unter der Telefonnummer 044 413 04 06. Sie erreichen sie zwischen 7.30 und 8.00 Uhr. Anita Isele leitet die Abmeldung dann direkt an die Unterrichts- und Betreuungspersonen weiter.
  • Öffnungszeiten des Schulhauses
    Die Gebäude sind ab 8.00 Uhr durchgehend bis 15 min nach dem Ende der Unterrichtszeit geöffnet. Die Turnhallen sind abends bis 22.00 Uhr geöffnet.
  • Öffnungszeiten der Betreuung
    Die Betreuung Scherr 1, 2 und 3 sowie Winterthurer sind von 11.55 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Eltern, die ihre Kinder am Abend abholen, müssen spätestens um 17.50 Uhr im Hort eintreffen. Herzlichen Dank.
  • Zutritt zu den Schulzimmern ausserhalb der Schulzeiten
    In der unterrichtsfreien Zeit dürfen SchülerInnen die Schulzimmer nur in Begleitung eines Hortleitenden oder einer Lehrperson betreten. Übermittag bleiben die Schulzimmer offen und stehen den Kindern zur Verfügung. Die Lehrpersonen schliessen bei Abwesenheit ihre Schulzimmer mit dem Schlüssel (Diebstahlprophylaxe).
  • Jokertage
    SchülerInnen der Volksschule dürfen dem Unterricht nach schriftlicher Vorankündigung gemäss bestimmter Kriterien während höchstens zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe der Gründe fern bleiben. Eltern richten ihre Gesuche spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Jokertag an die Klassenlehrperson. Die genauen Jokertagbestimmungen sind auf der Homepage der Schule aufgeschaltet.
  • Kranke Lehrpersonen / Hortleitende
    Falls Lehrpersonen oder Hortleitende krank sind, wird die Betreuung durch die Schule organisiert.
  • Schulfreie Tage
    Schulfreie Tage werden in der Regel im „Scherr-Info“ (Newsletter) und auf der Homepage einige Monate im Voraus kommuniziert.
  • Finken
    Die Kindergartenkinder tragen während des ganzen Jahres Finken, alle anderen im Wintersemester Finken und im Sommersemester Strassenschuhe.

  • Internet
    Die Kinder verpflichten sich, das Internet sinnvoll zu nutzen und die üblichen Regeln des Anstandes einzuhalten. Die Nutzung des Internets geschieht immer unter Aufsicht einer Lehrperson oder eines Hortleitenden.
  • Du - Sie - Form
    Die Kinder sind grundsätzlich mit den Mitarbeitenden der Schule Scherr per „Sie“. In den Horten ist während einer von der Schulleitung bestimmten Übergangszeit das „Du“ erlaubt.
  • Konflikte
    Konflikte werden angesprochen. Die beteiligten Parteien versuchen, die Sache gemeinsam und direkt zu lösen. Es kann unter Information der Gegenseite eine weitere Vertrauensperson beigezogen werden. Wenn gemeinsam keine Lösung möglich ist, soll die Leitung Betreuung (Hortbereich) oder die Schulleitung (Schule) beigezogen werden.
  • Schäden
    Verursacher grober und mutwilliger Beschädigungen werden zur Rechenschaft gezogen.
  • elektronische Geräte
    Der Einsatz von elektronischen Geräten (Mobiltelefone, Smartwatches, MP3-Player usw.) durch die Kinder ist auf dem Schulareal nicht erlaubt. Diese Geräte „bleiben unsichtbar“. Wird der Schulbetrieb durch deren Einsatz gestört, sind die Mitarbeitenden der Schule ermächtigt, die Geräte zuhanden der Schulleitung oder der Leitung Betreuung einzuziehen. Werden auf einem Mobiltelefon unzulässige Inhalte vermutet, werden die Geräte zuhanden der Schulleitung/Polizei konfisziert.
  • Waffen
    Das Mitführen jeglicher Waffen oder waffenähnlicher Gegenstände ist verboten. Sie werden zuhanden der Leitung Betreuung oder der Schulleitung konfisziert. Diese händigt die Waffe oder den Gegenstand im Rahmen eines Elterngesprächs aus.

Schulhaus- und Pausenordnung

  • Schul- und Hortzeit
    Die Kinder dürfen während der Schul- respektive Hortzeit das Schulhausareal nicht verlassen. Die Scherrwiese gehört nicht zum Schulhausareal.
  • Fünfminutenpausen
    9.05 Uhr / 11.05 Uhr: Die Kinder halten sich im Schulzimmer auf und werden durch eine Lehrperson beaufsichtigt.
  • Grosse Pausen
    9.55 Uhr / 14.45 Uhr: Alle Kinder verlassen ihre Klassenzimmer und begeben sich auf den Pausenplatz oder in die Bibliothek.
  • Schneeballspiele
    Auf dem Schulhausareal ist das Schneeballwerfen verboten. Kinder, welche Schneebälle werfen wollen und auch bereit sind, von solchen getroffen zu werden, dürfen dies auf der Scherrwiese tun. Die Schulleitung oder der Hausdienst geben diese für diesen Zweck jeweils frei. Lehrpersonen übernehmen auch auf der Scherrwiese Aufsichtspflichten.
  • Bibliothek
    Die Bibliothek ist gemäss angeschlagener Öffnungszeiten offen. Die Ausleihe ist gratis, Mahnungen sind kostenpflichtig.
  • Affenschaukel
    Die Affenschaukel darf gemäss Nutzerplan von den jeweiligen Klassen benützt werden.
  • Fussball
    Auf dem blauen Platz dürfen die Kinder der Mittelstufe gemäss Nutzerplan Fussball spielen. Auf dem Platz vor der Turnhalle Stapfer dürfen die Unterstufenkinder Fussball spielen.
  • Bäume
    Es darf nicht auf die Bäume geklettert werden.
  • Fenstersimse
    Es ist verboten, auf die Fenstersimse zu klettern.
  • Treppengeländer
    Es ist verboten, auf die Treppengeländer zu klettern und herunterzurutschen.
  • Kickboards und Trottinetts
    Kickboards und Trottinetts sind im Schulhaus verboten. Sie können an den dafür vorgesehenen Parkieranlagen auf eigene Verantwortung parkiert werden. Rollbretter und ähnliche Fahrzeuge sind auf dem Schulhausareal während der Schulzeit nicht erlaubt und bleiben draussen.
  • Brunnen & Wasser
    Während der Schulzeit dürfen sich die Kinder nicht gegenseitig nass spritzen, Wasserballone und -pistolen sind verboten.
  • Abfälle
    Alle entsorgen ihre Abfälle in die dafür vorgesehenen Kübel.
  • Regelverstoss
    Kinder, die sich nicht an die Regeln halten, werden der Klassenlehrperson gemeldet.

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