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Gut zu wissen

Jokertage

Schüler*innen können dem Unterricht während zweier Tagen pro Schuljahr ohne Vorlegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Ein Email an die Klassenlehrperson oder das Schulleitungssekretariat genügt.

Richtlinien im Schulkreis Waidberg vom 31. Mai 2018 finden Sie unter folgendem Link:

Dispensationen

Bitte richten Sie ihr Gesuch nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson an die zuständige Schulleitung (Kindergarten, Unterstufe: Yvonne Lötscher. Mittelstufe: Petra Ketelsen). Sie erhalten zuerst einen provisorischen Bescheid und anschliessend einen formellen Entscheid.

Wichtige Punkte

  • Gesuche senden Sie spätestens 3 Wochen vor Urlaubsbeginn per Mail oder Brief an die Schulleitung.
  • Das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der El-tern/Erziehungsberechtigten und der Kinder.
  • Ferienverlängerungen und zusätzliche Urlaube werden in der Regel höchstens einmal pro Klassenzug (Primarstufe: einmal pro 3 Jahre, Kindergarten: einmal pro 2 Jahre) bewilligt.
  • Eltern erhalten einen von der Schulleitung signierten, formellen Entscheid. Klassenlehrpersonen und die Leitung Betreuung erhalten eine Kopie. Eine separate Abmeldung von der Betreuung durch die Eltern ist nicht notwendig.
  • Bei einer Dispensation vom Schulunterricht von mehr als 30 Kalendertagen erfolgt eine Reduktion des Elternbeitrags.

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