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  • Jokertage ermöglichen den Eltern, ihr Kind während eines Schuljahres an zwei Schultagen aus dem Unterricht zu nehmen, wobei halbe Schultage als ganze Jokertage gelten.
  • Die Jokertage können an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden.
  • Der Bezug von Jokertagen ist auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage möglich (ausgenommen ist der erste Schultag nach den Sommerferien).
  • An offiziellen Schulanlässen wie Klassenlager, Schulreise, Projektwoche, Sporttag ist ein Bezug von Jokertagen nicht möglich
  • Jokertage sind nicht übertragbar. Sie verfallen am Ende des Schuljahres.
  • Verpasster Schulstoff muss selbständig aufgearbeitet werden.
  • Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug eines oder beider Jokertage spätestens 2 Tage im Voraus an die Klassenlehrperson mittels Formular mit.
  • Die Lehrperson bestätigt den Erhalt der Mitteilung mittels Unterschrift auf dem Formular.

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