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Regeln

Regeln des Zusammenlebens

Pünktlichkeit: beim zweiten Läuten bin ich für den Unterricht bereit

Konzentration und Ausdauer: nach dem Ruhesignal rede ich nur, wenn ich die Erlaubnis habe.

Ordnung und Material: ich habe mein eignes, funktionsbereites Arbeitsmaterial griffbereit.

Hausaufgaben: Ich mache meine Hausaufgaben vollständig und bringe sie termingerecht mit.

Regeln des Benehmens

In der Schule bin für den Unterricht zweckmässig gekleidet.

Ich nehme niemandem sein Eigentum weg.

Ich sage nein, wenn ich nicht mitmachen will.

Ich sage stopp, wenn mich etwas stört.

Schulhausordnung

Ich verhalte mich gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern und Mitarbeitenden der Schule anständig und rücksichtsvoll. Ich trage zur Schulanlage Sorge und entsorge Abfälle.

Ich halte mich in den Schulzimmern und in den Vorräumen nur unter Aufsicht einer Lehrperson auf. Während der Pausen halte ich mich im Freien auf und befolge die Anweisungen der Pausenaufsicht.

Ich verlasse das Pausenareal während der Schulzeit und in den Pausen nur mit Bewilligung einer Lehrperson.

Auf dem Pausenareal verzichte ich auf fahrbare Untersätze (z.B. Rollbretter, Rollschule, Kickboards, Velos, Mofas etc.)

Für Ballspiele (auch Schneebälle oder Ähnliches) steht der Hartplatz zur Verfügung.

Elektronische Geräte werden nur mit Erlaubnis der Lehrperson genutzt und sind sonst nicht hör- und sichtbar.

Videoüberwachung

Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.

Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»

Das verantwortliche Organ ist:

Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik

Die Aufzeichnungen erfolgen:

  • nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
  • entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen

  • auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.

Die aufgezeichneten Daten: 

  • werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
  • werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Weitere Kontakte

Stadt Zürich Immobilien

Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik
Kontaktformular

Weitere Informationen

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