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Hausordnung

Hausordnung

Allgemeine Verhaltensregeln

  • An unserer Schule begegnen wir uns mit Respekt, unterstützen uns gegenseitig und gehen rücksichtsvoll miteinander um.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot. Handel und Konsum von illegalen Drogen sind untersagt.
  • Waffen, Waffenattrappen oder gefährliche Gegenstände sind auf dem Schulareal verboten.
  • Wir tragen Sorge zu Einrichtungen, Räumlichkeiten und Umgebung. Wir respektieren fremdes Eigentum.

Hausordnung

  • Fünf Minuten vor Schulbeginn dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus betreten und spätestens fünf Minuten nach dem individuellen Schulschluss verlassen sie es wieder.
  • Die Schülerinnen und Schüler verbringen die grossen Pausen (zehn und zwanzig Minuten) im Freien. Sie dürfen das Schulareal nicht verlassen.
  • Handys und andere elektronische Geräte der Schülerinnen und Schülern sind auf dem gesamten Schulareal während den Betreuungs- und Unterrichtszeiten ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind für einen geregelten und geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Sie tragen zur Ordnung und Sauberkeit der gesamten Schulanlage bei. Sie achten besonders darauf, dass sie den Unterricht anderer Schülerinnen und Schüler nicht stören.

Mitgeltendes Dokument

  • Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschule der Stadt Zürich
    Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz vom 3. November 2009, mit Änderung vom 11. März 2014 (Art. 5, Abs. 5)

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