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Schülerrat Reglement

1. Konzept

1.1. Der Rat besteht aus einem/einer KlassenvertreterIn jeder Schulklasse, vier
Lehrervertretungen, wobei jeweils bei der Durchführung des Schülerrats zwei
anwesend sind und einer Vertretung des Hausdienstes.

1.2 Im Verhinderungsfall eines/einer Delegierten besucht eine Stellvertretung den Rat.

1.3 Die Vertretung des Lehrerteams hilft bei der Abwicklung der Geschäfte. Sie besitzt kein
Stimmrecht.

2. Leitung des Schülerrats

2.1 Die Vertretung des LehrerInnenteams ist für die Durchführung, Gesprächsleitung und
das Protokoll zuständig.

3. Häufigkeit der Sitzungen

3.1 Der Schülerrat tagt einmal pro Quartal. Bei Bedarf können die zeitlichen Abstände der
Sitzungen verkürzt werden.

4. Sitzungstermine

4.1 Die Sitzungen finden jeweils nach der 10 Uhr - Pause (10.15 - 11.00 Uhr) statt. Der
Wochentag wird von der Lehrervertretung festgesetzt.

5. Wahl der Delegierten

5.1 Die Klassenlehrperson informiert die Klasse über Rechte und Pflichten des/der
Klassendelegierten des Schülerrats.

5.2 Die sich zur Verfügung stellenden SchülerInnen werden von der Klasse in einer stillen
Wahl gewählt.

5.3 Die zwei SchülerInnen mit den höchsten Stimmergebnissen müssen vor der Klasse
begründen, weshalb sie ihre Klasse im Schülerrat vertreten wollen.

5.4 In einem zweiten stillen Wahlgang wird der/die Delegierte definitiv gewählt.

5.5 Der/die SchülerIn mit dem zweithöchsten Stimmergebnis wird zum/zur StellvertreterIn
gewählt.

6. Amtsdauer

6.1 Der/die KlassenvertreterIn und sein/e StellvertreterIn werden von der Klasse für die
Dauer eines Jahres gewählt. Die Lehrervertretung ist für die Dauer eines Jahres vom
Lehrerteam bestimmt.

6.2 Die Delegierten dürfen nach der ersten Amtsdauer beliebig oft wiedergewählt werden.

7. Amtszwang

7.1 Die Delegierten verpflichten sich für eine Amtsdauer eines Jahres.

8. Kompetenzen und Vorgehen

8.1 Im Vorfeld des Schülerrats findet in den einzelnen Klassen ein Klassenrat statt. Dabei
werden ein bis zwei aktuelle Anliegen der SchülerInnen gesammelt und schriftlich
festgehalten.

8.2 Die gesammelten Traktanden müssen auf einen bestimmten Termin den
schülerratsverantwortlichen Lehrpersonen abgegeben werden.

8.3 Die Lehrervertretung stellt die Traktandenliste zusammen und gibt sie den einzelnen
Klassen zur Diskussion zurück.

8.4 In einem zweiten Klassenrat werden die Traktanden besprochen und eine
Klassenmeinung gebildet. Die KlassenvertreterInnen geben die Meinung der Klasse in
ein bis zwei Sätzen wieder.

8.5 Im Schülerrat vertritt der/die Klassendelegierte die Klassenmeinung. Der Rat
entscheidet durch Mehrheitsentscheid (50% +1).

8.6 Der dem Schülerrat folgende Lehrerkonvent wird von der Lehrervertretung genutzt,
um das Lehrerteam über Beschlüsse des Schülerrats am darauffolgenden Konvent zu
informieren. Jede Lehrperson erhält ein Protokoll und räumt dem/der Delegierten am
nächsten Tag

8.7 Das Lehrerteam kann Vorschläge in den Schülerrat einbringen.

8.8 Das Lehrerteam kann Traktanden, die von einer Klasse eingegeben werden, mit
Begründung ablehnen.

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