Regeln
Umgang mit elektronischen Geräten
Grundsatz: Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte von Schülerinnen und Schüler sind in der Schule und Betreuung unerwünscht.
- Die Schule übernimmt weder Haftung noch Verantwortung bei Verlust.
- Wer ein Gerät dabei hat, muss es ausgeschaltet lassen und es soll unsichtbar sein. Ausnahme: Während des Sportunterrichts kann das Gerät der Lehrperson abgegeben werden, um einen Diebstahl aus der Garderobe zu verhindern.
- Die obengenannte Regelung gilt für die Schule von 7.20-16.30 Uhr, also auch über Mittag. In der Betreuung gilt sie von 7.00 bis 18.00 Uhr.
- Das Gerät wird erst ausserhalb des Schulareals eingeschaltet.
- In Notfällen kann das Kind über das Schulhaus-, bzw. Horttelefon erreicht werden.
- Wer mit Handy aus einem bestimmten Grund während der Unterrichts- oder Betreuungszeit telefonieren muss, meldet dies einer Lehrperson. Diese entscheidet, ob und wo mit dem Handy telefoniert werden darf.
Wer gegen diese Regelungen verstösst, muss das Gerät abgeben. Dieses wird der Schulleitung weitergegeben. Die Eltern können bei der Schulleitung das Gerät wieder beziehen.
Die Regelung zu elektronischen Geräten als Download:Umgang mit elektronischen Geräten (PDF, 1 Seite, 18 KB)Dokument herunterladen