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Schulprogramm

Jede Schule erlässt ein Schulprogramm, das ihre Ziele für die nächsten Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthält (VSG § 43 Abs. 4).

Das Schulprogramm konkretisiert im Rahmen des Lehrplans den Bildungs- und Erziehungsauftrag. Es enthält die pädagogischen Schwerpunkte der Schule und umschreibt Wege und Mittel, wie diese erreicht werden, sowie die Kriterien, anhand welcher die Zielerreichung überprüft wird (VSV § 42 Abs. 1).

Mit dem Schulprogramm setzt die Schule Dachslern-Feldblumen ihre Ziele und Schwerpunkte für die jeweils  kommenden vier Kalenderjahre fest. Es wird jährlich evaluiert, auf die neue Zeitperiode angepasst und durch die Kreisschulbehörde genehmigt.

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