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Angepasstes Vorgehen beim Bezug von Jokertagen
Liebe Eltern
Gemäss § 30 Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler während zweier Tage pro Schuljahr dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben, wobei Halbtage auch als ganze Tage gelten.
Ab sofort können Sie sich per Mail, via Kontaktheft, telefonisch oder auch persönlich ohne Formular an die Klassenlehrperson wenden und diese über das gewünschte Datum des Jokertages informieren.
Für längere Dispensationen wenden Sie sich bitte wie bisher mit einem Dispensationsgesuch an die Schulleitung.