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Jokertage und Dispensationsgesuch
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Kind die Schule ausnahmsweise nicht besuchen kann.
Jokertag
Zweimal im Jahr haben Eltern die Möglichkeit ihr Kind mit einem Jokertag ohne Angabe von Gründen von der Schulpflicht zu befreien.
Vorgehen:
- Die Eltern füllen das Formular Jokertag aus und geben es vor der Absenz der Klassenlehrperson ab.
Dispensation
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Gesuch auf Dispensation zu stellen. Die Volksschulverordnung (VSV) vom 28.6.06 nennt dazu folgende Gründe:
§ 29.
a. ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
b. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
c. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
d. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
e. aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
f. Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.
Vorgehen:
- Die Eltern füllen das Formular Dispensationsgesuch aus und geben es der Klassenlehperson ab.
- Die Klassenlehrperson leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter.
- Die Schulleitung informiert die Eltern per Post über den Entscheid.
Die Formulare können über die Schulleitung oder die Klassenlehrperson, aber auch als Download bezogen werden.
Stelleninserate
Zur Zeit sind alle Stellen besetzt.
Anmeldung für den Hort
Infos zum Anmeldeverfahren sowie zu Kosten sind auf der Webseite des Schul- und Sportdepartementes publiziert.
Das Formular «Erstanmeldung oder Adressmutation» finden Sie hier: