Statuten und Geschäftsordnung
1. Ziele
Der Elternrat der Schule Altstetterstrasse ist Ansprechsgremium für Schule und Elternschaft und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Schulleitung ein. Der Elternrat fördert die Kontaktpflege sowie den Informations- und Meinungsaustausch und trägt so zum gegenseitigen Verständnis zwischen Elternhaus und Schule bei.
2. Grundsätze
Der Elternrat nimmt seinen Auftrag nach dem Reglement über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich (Elternreglement) wahr und arbeitet ehrenamtlich.
3. Wahl der Klassendelegierten
Am ersten Elternabend des Schuljahres werden zwei Mitglieder pro Klasse neu gewählt bzw. wiedergewählt. Die Wahl gilt somit für ein Schuljahr. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten von Kindern der jeweiligen Klasse. Tritt eine delegierte Person zurück, wird im laufenden Jahr keine Ersatzwahl durchgeführt.
4. Aufgaben der Klassendelegierten
Es werden mindestens zwei Delegiertenversammlungen pro Jahr abgehalten, wobei die erste jeweils im Oktober oder November stattfindet. In dieser Sitzung wird der Vorstand gewählt. Es wird ein Protokoll geführt. Der Elternrat kann in folgenden Bereichen mitwirken und unterstützen:
- Anhörung bei Leitbild, Schulprogramm und betrieblichen Fragen (z.B. Pausenplatzgestaltung)
- Unterstützung bei Projekten und Durchführung von Schulveranstaltungen (z.B. Projektwoche, Flohmarkt)
- Koordination der Elternmithilfe (z.B. Schulwegsicherung, Pausenkiosk, Aufgabenhilfe, Betreuungsangebote)
- Förderung der Elternbildung (z.B. Organisation von Veranstaltungen zu Erziehungsfragen)
5. Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand vertritt den Elternrat der Schule Altstetterstrasse in Absprache mit der Schulleitung nach aussen. Der Vorstand konstituiert sich selbst: 5 Mitglieder, davon ein Präsidium bzw. ein Copräsidium, eine Protokollführerin/ein Protokollführer und eine Beisitzende/ein Beisitzer. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, wird bei der nächsten Delegiertenversammlung eine Ersatzwahl durchgeführt. Der Vorstand bestimmt die der Vorstandssitzungen sowie deren Termine und Traktanden und übernimmt deren Leitung. Bei Behandlung von Anliegen und Vorschlägen der Elternschaft kann eine Vertreterin/ein Vertreter des Vorstandes nach Absprache an der Schulkonferenz teilnehmen und hat eine beratende Stimme.
6. Unterstützung
Bei den Versammlungen des Elternrats nimmt eine Vertretung des Lehrpersonals und bei Bedarf die Schulleitung mit beratender Stimme teil. Dem Elternrat werden für seine Sitzungen, Versammlungen und Anlässe Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Budget wird jährlich ein Betrag für den Elternrat eingesetzt.
7. Abgrenzung
Der Elternrat besitzt keinerlei Aufsichtsfunktion über die Schule. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Elternmitwirkung ausgeschlossen. Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern gehört nicht zu den Aufgaben des Elternrats.