Statuten und Geschäftsordnung
Der Elternrat beachtet die Grenzen der Elternmitwirkung gemäss Art. 3 des Reglements über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich:
- Den Elterngremien stehen keine Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber Behörden, Schulleitungen und weiterem Schulpersonal zu.
- Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die allgemeine Elternmitwirkung ausgeschlossen.
- Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern ist nicht Aufgabe der Elterngremien.
Download Geschäftsordnung Elternrat Schule Aemtler PrimarGeschäftsordnung des Elternrats der Schule Aemtler Primar (PDF, 4 Seiten, 33 KB)Dokument herunterladen