Aufgaben der Stadtpräsidentin
Die Stadtpräsidentin hat den Vorsitz im Stadtrat. Sie leitet die Sitzungen und ihr steht die Geschäftsleitung und die allgemeine Aufsicht über die gesamte städtische Verwaltung zu. So sagt es die Gemeindeordnung.
Die Stadtpräsidentin ist aber nicht die Chefin des Stadtrates. Sie agiert vielmehr als ‹prima inter pares›, nicht von oben nach unten, sondern als ‹Erste unter Gleichen›. Nicht befehlen und kommandieren ist angesagt, sondern überzeugen und coachen. Die Stadtpräsidentin repräsentiert die Stadt nach aussen und fungiert damit als eigentliche Aussenministerin von Zürich. Sie vertritt die Stadt Zürich in Bern oder gegenüber dem Kanton Zürich und in vielen überregionalen Körperschaften wie dem Schweizerischen Städteverband oder dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich.
Schliesslich ist die Stadtpräsidentin auch Vorsteherin des Präsidialdepartements. Zu diesem gehören so unterschiedliche Bereiche wie die Stadtentwicklung, die Wirtschaftsförderung oder die Kulturpflege. Auch die Kreisbüros oder die Friedhöfe gehören zum Aufgabenbereich des Präsidialdepartementes. Dieses breite Portefeuille bedingt, dass die Stadtpräsidentin einen Stab von Mitarbeitenden zur Verfügung haben muss, der die vielfältigen Geschäftsbereiche des Präsidialdepartements sowie die departementsübergreifenden Geschäfte des Stadtrates koordiniert.
Als Repräsentantin der Stadt Zürich absolviert die Stadtpräsidentin pro Jahr erfahrungsgemäss rund Hundert öffentliche Auftritte und trifft mehrmals pro Woche Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Anspruchsgruppen zur Interessenvertretung und Kontaktpflege.