Kultur Stadt Zürich schliesst eine Förderlücke und öffnet ab 2018 das Fördergefäss «Werkjahr» auch für Gesuche von Literaturübersetzerinnen und -übersetzern. Bewerben können sich professionelle Zürcher Kulturschaffende, die bereits eine literarische Übersetzung publiziert haben und das Publikationsinteresse eines Verlags nachweisen. Ein Werkjahr ist mit 48 000 Franken dotiert. Nächster Eingabetermin ist der 1. September 2018.
Mit der Anerkennung des literarischen Übersetzens als künstlerische Leistung und damit als Autorschaft folgt die Stadt Zürich auch einer Empfehlung des Verbands der Autorinnen und Autoren (AdS) der Schweiz.