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Kultur

Die städtische Kulturförderung stützt ihre Tätigkeit in erster Linie auf das Reglement über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (ROAB) ab. Anhang 2 überträgt der Kulturförderung die Pflege und Förderung von Literatur, Musik, bildenden Künsten, Theater, Film und Tanz sowie allgemeine kulturelle Aufgaben.

Direktorinnen der Kulturförderung der Stadt Zürich und Mitglieder der Geschäftsleitung des Präsidialdepartements sind Rebekka Fässler und Murielle Perritaz.

Die Kulturförderung der Stadt Zürich kümmert sich um die Betreuung und Begleitung der kulturellen Institutionen, die aufgrund befristeter oder unbefristeter Rechtsgrundlagen jährliche Beiträge erhalten, um die Unterstützung von Einzelprojekten mit Produktions- und Defizitdeckungsbeiträgen, die Förderung von Kulturschaffenden mit Werkbeiträgen, Stipendien, Preisen und Ehrengaben, mit der Überlassung von Ateliers im In- und Ausland und dem Ankauf von Kunstwerken. Zum Tätigkeitsfeld der Kulturförderung gehören auch die Führung der eigenen Kulturbetriebe Helmhaus (Bildende Kunst), Stadthaus-Ausstellungen (Dokumentation), Theater am Hechtplatz und Filmpodium-Kino sowie die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Theater Spektakel, Serenaden, Musikpodium, Stadtsommer u.a.).

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