Mietpreiserhebungen FAQ
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Sie haben eine Frage zum Mietpreisindex oder der Mietpreiserhebung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
Der Mietpreisindex misst die Entwicklung der Nettomieten der dauerhaft zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen in der Schweiz. Das Resultat fliesst direkt in Zürcher Index der Konsumentenpreise ein, welcher ein Teil des Landesindexes der Konsumentenpreise ist.
Die Mietpreiserhebung ist eine Stichprobenerhebung und misst den Durchschnitts-Mietpreis von Mietwohnungen mit zwei, drei oder vier Zimmern in der Stadt Zürich. Dabei wird zwischen Quartieren und Stadtkreisen sowie zwischen gemeinnützigen und anderen Wohnungen unterschieden. Sie wird seit 2022 alle zwei Jahre durchgeführt.
Statistik Stadt Zürich ist aufgrund des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (ROAB, AS 171.101) für statistische Erhebungen sowie die Versorgung von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit mit statistischer Information zuständig. Das kantonale Statistikgesetz (StatG, LS 431.1) bildet die Grundlage für diese Erhebung.
Ihre Wohnung wurde zufällig aufgrund einer Stichprobe des im städtischen Gebäude- und Wohnungsregister erfassten Wohnungsbestandes ausgewählt.
Statistik Stadt Zürich führt im Auftrag des Bundes das städtische «Gebäude- und Wohnungsregister (GWZ)» www.stadt-zuerich.ch/gwz. Dieses wird laufend nachgeführt.
Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Bei der Veröffentlichung von Daten sind keine Rückschlüsse auf einzelne Objekte oder Personen möglich.
Die abgefragte Wohnung ist auf dem Formular angegeben. Bitte tragen Sie auf der Vorderseite für diese Wohnung die jeweiligen Werte für Netto- und Bruttomiete sowie allfällige Nebenkosten in den dafür vorgesehenen Feldern ein.
In diesem Quartal wird neben der vierteljährlich stattfindenden Erhebung für den Mietpreisindex eine Erhebung der Durchschnitts-Mietpreise (Mietpreiserhebung) mittels einer zusätzlichen Stichprobe von Wohnungen durchgeführt.
Aus technischen Gründen sind wir zurzeit nicht in der Lage, die Erhebung elektronisch durchzuführen. Das ist jedoch bei Statistik Stadt Zürich in Planung.
Gemäss unseren Daten sind Sie Eigentümer*in oder Verwalter*in der Liegenschaft.
Machen Sie einen Vermerk im für Adresskorrekturen oder Bemerkungen vorgesehenen Feld auf der Vorderseite des Formulars, welches sich direkt unter dem Strichcode befindet.
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Machen Sie einen Vermerk zum Grund bzw. Nutzungszweck im für Adresskorrekturen oder Bemerkungen vorgesehenen Feld auf der Vorderseite des Formulars, welches sich direkt unter dem Strichcode befindet.
Aus Gründen der Vereinheitlichung und auch Vollständigkeit erheben wir die Daten direkt bei der Eigentümerschaft oder den Verwaltungen.
Pauschalkosten sollen im Feld «Nebenkosten» dazu addiert werden.
Diese Kosten sollen nicht ausgewiesen werden.
Tragen Sie Korrekturen direkt auf dem Formular ein.