Leerwohnungszählung FAQ
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Sie haben eine Frage zur Leerwohnungszählung? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
Für die Beurteilung der Wohnungsmarktlage sind genaue Angaben über leer stehende Wohnungen unerlässlich. Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik führt Statistik Stadt Zürich deshalb jährlich die Leerwohnungszählung durch.
Diese Erhebung basiert auf dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die eine leer stehende Wohnung, einschliesslich Eigentumswohnung, oder ein leer stehendes Einfamilienhaus in der Stadt Zürich besitzen, verwalten oder zum Kauf anbieten, sind aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage zur Auskunft verpflichtet.
Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Bei der Veröffentlichung von Daten sind keine Rückschlüsse auf einzelne Objekte oder Personen möglich.
Die abgefragte Wohnung ist auf dem Formular angegeben. Auf der Rückseite des Erhebungsformulars sind verschiedene Aussagen aufgeführt. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Aussagen an und senden Sie uns das Formular zurück.
Kreuzen Sie auf der Rückseite des Erhebungsformulars die zutreffenden Aussagen an und senden Sie uns das Erhebungsformular zurück.
Ist die Wohnung bewohnt und keine Apartment-, Dienst-, Personal-, Studenten-, Not-, oder Alterswohnung, nehmen Sie bitte zusätzlich direkt mit dem zuständigen Kreisbüro Kontakt auf und überprüfen Sie, ob alle Bewohner*innen auf die korrekten amtlichen Wohnungsnummern (aWN) angemeldet sind. Alternativ können Sie, sofern der Bezug der Wohnung bereits vor mehreren Wochen erfolgte, dem Erhebungsformular einen aktuellen Mieterspiegel mit den amtlichen Wohnungsnummern (aWN) beilegen. Wir leiten diesen dann an das Kreisbüro weiter.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die über die Drittmeldepflicht gemeldet wurden, sich zusätzlich beim Kreisbüro anmelden müssen. Eine Zuweisung auf die Wohnung erfolgt erst zu diesem Zeitpunkt.
Aus technischen Gründen sind wir zurzeit nicht in der Lage, die Erhebung elektronisch durchzuführen. Das ist jedoch bei Statistik Stadt Zürich in Planung.
Gemäss unseren Daten sind Sie Eigentümer*in oder Verwalter*in der Liegenschaft.
Sollte die Anschrift nicht stimmen, kreuzen Sie bitte auf der Vorderseite des Erhebungsformulars das Feld "Haben Sie dieses Formular fälschlicherweise erhalten?" an, geben Sie wenn möglich im dafür vorgesehenen Feld die korrekte Auskunftstelle an und senden Sie uns das Erhebungsformular zurück.