Global Navigation

Die Eltern, das Kind, die Zeugen bei der Tauf, die Braut- und Bräutigampaar und auch der Totenhauf

Wo steht der Taufeintrag von Gottfried Keller? Wo sind die Eheschliessungen der Stadt Zürich erfasst? Wo findet sich das Todesdatum des letzten im Kanton Zürich hingerichteten Verbrechers?

In den Pfarrbüchern der Stadt Zürich, einer der wichtigsten Quellen für die Familienforschung über 350 Jahre.

 

Interessierte können von nun an direkt auf die digitalen Inhalte der 63 Pfarrbücher der reformierten Kirchgemeinden Grossmünster, Fraumünster, St. Peter und Predigern sowie des Spitalpfarramts zugreifen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch die übrigen im Stadtarchiv Zürich vorhandenen 143 Pfarrbücher digital zur Verfügung gestellt.

Die Pfarrbücher wurden vom Stadtarchiv Zürich digitalisiert und stehen den Nutzerinnen und Nutzern als aufbereitete E-Papers zur Verfügung. Diese enthalten jeweils am Anfang Hinweise zum Original wie den Buchtitel, den Umfassungszeitraum und Inhaltsangaben. Weitere Daten sind über den digitalen Archivkatalog des Stadtarchivs ersichtlich.

Pfarrbücher des Grossmünsters im Stadtarchiv Zürich

Die Pfarrämter waren seit der Reformation obrigkeitlich dazu verpflichtet Tauf-, Ehe- und Totenbücher zu führen, im 19 Jahrhundert nach kantonalen Vorschriften. Ab 1876 übernahmen die mit Bundesrecht eingeführten Zivilstandsämter die Registerführung in der gesamten Schweiz. Die Pfarrbücher der Stadt Zürich wurden in der Folge dem Stadtarchiv zur Aufbewahrung übergeben.

Die Zürcher Pfarrbücher sind für die genealogische Forschung von grosser Bedeutung. Sie ermöglichen Interessierten, etwa über die eigene Familie mit Bezug zur Stadt Zürich zu recherchieren, Prominentenforschung zu betreiben oder statistische Auswertungen über 350 Jahre zu machen. Doch enthalten diese Bände nicht nur «die Eltern, das Kind, die Zeugen bei der Tauf, die Braut und Bräutigam Paar und auch der Totenhauf», wie es im Tauf-, Ehen- und Totenbuch Fraumünster von 1730 bis 1801 heisst. Einige Bände liefern eine Fülle weiterer Informationen. So findet sich unter anderem das Reglement für den Totengräber der Prediger-Gemeinde von 1834, und 1564 weist der Zürcher Reformator Heinrich Bullinger in einer Bemerkung darauf hin, dass der starke Anstieg der Todesfälle in diesem Jahr auf die damals grassierende Pest zurückzuführen ist. Das Totenbuch St. Peter von 1660 bis 1778 enthält unter anderem auch interessante historische Notizen zum Gottesdienst und dem Kirchengebäude. Eine Besonderheit sind die vier Totenbücher der Stadtkirchen von 1549 bis 1728. Die Pfarrämter hatten zwar eigene Totenregister, die Kirchgemeinde Fraumünster beispielsweise bereits ab 1630, doch wurden sie erst 1758 behördlich dazu verpflichtet, nicht nur Taufen und Ehen aufzuführen, sondern auch Tode systematisch zu verzeichnen.

Die online vorliegenden Pfarrbücher der Altstadt von Zürich geben damit auch einen Einblick in die lokale Kirchengeschichte. Ihr Zugang über die Website des Stadtarchivs ermöglicht der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere den Familienforscherinnen und -forschern, direkt, selbständig und zeitunabhängig in den Tauf-, Ehe- und Totenbüchern zu blättern und zu recherchieren.

Und was war nun mit dem Taufeintrag von Gottfried Keller? Und wer war der letzte nach zivilem Recht hingerichtete Verbrecher Zürichs?

Der bekannte Zürcher Dichter Gottfried Keller wurde am 19. Juli 1819 im Haus «Zum Goldenen Winkel», wo seine Eltern wohnten, geboren. Getauft wurde er am 28. Juli in der nahegelegenen Predigerkirche im Zürcher Niederdorf. Im Taufbauch werden seine Eltern, Rudolf Keller, Drechslermeister, und Elisabeth geborene Scheuchzer von Glattfelden, sowie seine Taufpaten, Oberamtsschreiber Gottfried von Meiss und Kleophea Ammann, eine Nachbarin der Eltern, aufgeführt.

Taufeintrag von Gottfried Keller, geb. 1819

Der Weinsteinhändler Heinrich Götti von Hedingen, wohnhaft in Adliswil, war der Letzte, bei dem im Kanton Zürich ein Todesurteil vollstreckt wurde. Er hatte gestanden, sechs seiner Kinder kurz nach der Geburt mit Salpetersäure vergiftet zu haben und begründete dies mit seiner Armut und indem er seiner Ehefrau Untreue vorwarf. Am 10. Mai 1865 wurde er auf der «Markstallermatte» in Zürich-Aussersihl hingerichtet, nachdem der Kantonsrat sein Begnadigungsgesuch abgelehnt hatte. Er «wurde guillotinirt», vermerkt dazu das Totenbuch des Spitals lapidar.

Todeseintrag von Heinrich Götti, gest. 1865

Ob dem «Schauspiel» damals tatsächlich 15'000 Menschen beigewohnt haben, wie die «Zürcherische Freitagszeitung» behauptet, bleibe dahingestellt.

Weitere Informationen