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Migrant*innen

Menschen mit Migrationsgeschichte, die von der vorherrschenden sexuellen Norm abweichen, werden oft mehrfach diskriminiert: aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe und ihrer sexuellen Identität oder Orientierung. In der Stadt Zürich sind schätzungsweise viele davon betroffen.

Eine Eintragung der Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung der Beziehung. Der Nachzug von ausländischen eingetragenen Partner*innen ist dem Nachzug von ausländischen Ehepartner*innen gleichgestellt. Oft verzichten gleichgeschlechtliche Paare auf eine Eintragung ihrer Partnerschaft (z.B. wegen drohender Benachteiligung im Heimatland der Partner*in). In solch schwerwiegenden Härtefällen kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

Für trans und inter Menschen sind im Heimatland oft keine medizinischen Eingriffe zur Geschlechtsanpassung möglich oder sie müssen Zwangsbehandlungen erdulden. Bei einigen Asylsuchenden ist der Nachweis einer Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung erschwert, weil diese in der Heimat aus Angst vor Repressalien oft geheim gehalten wird.

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