Namenswahl bei der Eheschliessung
Namenswahl bei der Eheschliessung, Entwicklung Stadt Zürich 2013 bis 2020
Seit der Einführung des neuen Namensrechts im Jahr 2013 sind die Eheleute bei der Namenswahl gleichgestellt. Frauen und Männer können heute wählen, ob sie bei der Heirat ihre eigenen Namen behalten. Die Wahl einer der beiden Nachnamen als Familiennamen ist freiwillig. Doppelnamen existieren nicht mehr. Paare, bei denen mindestens eine Person aus dem Ausland stammt, können ihren Nachnamen seit jeher auch auf der Grundlage des Namensrechts des jeweiligen Herkunftslandes wählen. Dies wird in der Grafik mit der Kategorie «Andere Namenswahl» berücksichtigt.
Ausgewertet werden Paare, bei denen sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau vor der Heirat in Zürich gelebt hat.
2020 haben knapp die Hälfte der Frauen den Namen des Mannes angenommen. Gegenüber 2013 ist dieser Anteil um 1,2 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil der Paare, bei denen der Mann den Nachnamen der Frau annimmt, von 1,9 auf 3,4 Prozent gestiegen.
Dieser weiterhin grosse Geschlechterunterschied in der Namenswahl ist unter anderem auf tradierte Rollenbilder zurückzuführen: Nach wie vor ist das Bild des Ehemannes als Familienoberhaupt gesellschaftlich stark verankert, weshalb der Name in der männlichen Linie weitergeführt wird. Männer, die den Namen der Partnerin annehmen, sind die grosse Ausnahme.