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Rechtslage

Wer übernimmt die Bestattungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Die Bestattungskosten werden nicht aus dem Nachlass bezahlt, sondern vom
Auftraggebenden.
Ausschlagung des Erbes bzw. Nachlasskonkurs bedeutet lediglich, dass die Erben nicht haften, falls der Nachlass verschuldet ist.

Gibt es gesetzliche Grundlagen zu Bestattungen und Kosten?

Die Kantonale Verordnung über die Bestattung vom 20.5.2015 (818.61) regelt die Art und Weise, wie im Kanton Zürich bestattet und wie die Friedhöfe geführt werden. Das Reglement über das Bestattungswesen und die Friedhöfe (RBF) vom 13.6.2018 regelt das Vorgehen für die Stadt Zürich im Detail. (818.610). Die Gebühren für das Bestattungswesen (818.611) und für den Gräberunterhalt (818.650) sind in separaten Erlassen definiert. 

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