Rückerstattung von Bestattungskosten
Ist eine in der Stadt Zürich wohnhafte Person ausserhalb verstorben bzw. kremiert und bestattet worden, erhalten Angehörige aufgrund § 46 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20.05.2015 eine Teilrückerstattung der Kosten für folgende Leistungen:
- Sarg inkl. Einbetten
- Kremation und Urne
- Grab und Bestattung
Senden Sie das ausgefüllte Formular «Rückerstattung von Bestattungskosten» zusammen mit den eingescannten Rechnungskopien an bestattungsamt@zuerich.ch.
Die Überweisung erfolgt auf Ihr Bank-/Postkonto.