Kirchhof Witikon
1270 wurden Friedhof und Kirche erstmals als Filialkapelle des Grossmünsters urkundlich erwähnt. Als 1848 der Staat die Güter des Grossmünsters übernahm, gingen Kirche und Friedhof in den Besitz des Kantons Zürich über. 1929 gelangte das Kirchhügelgelände unter Heimatschutz. 1986 wurden der Kirchhof und die alte Kirche Witikon unter Baudenkmalschutz gestellt, worauf der Friedhof um die alte Kirche weitgehend wieder in den Zustand der 1920er-Jahre zurückgeführt wurde. 2010 wurden Kirche und Kirchhof von der Stadt Zürich übernommen. Obwohl der Kirchhof in den 1950er-Jahren durch den Friedhof Witikon abgelöst worden ist, wird er bis heute für Urnenbeisetzungen weiterbenutzt. Sein Einzugsgebiet beschränkt sich jedoch auf die Einwohner von Alt-Witikon.
Grabarten
- Urnen-Reihengrab
- Urnen-Reihenmietgrab
Weitere Informationen zum Grabangebot finden Sie hier: Grabangebote für die Bestattung
Alte Reformierte Kirche Witikon
- Die ref. Kirche bietet Platz für 130 Personen
- Abdankungen mit Sarg sind nicht möglich
- Die Kirche ist mit einer induktiven Höranlage ausgerüstet. Dank dieser Höranlage können schwerhörige Menschen die Abdankungsreden akustisch einwandfrei verfolgen.
- Damit auch am Grab alle alles verstehen können, stellt die Friedhofverwaltung eine mobile Lautsprecheranlage auf Wunsch zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kirchhof Witikon
Öffnungszeiten des Friedhofbüros:
Montag - Freitag
08.30-11.30 Uhr
13.30-16.00 Uhr