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Zuzug

stadt-zuerich.ch/zuzug

Sie sind neu nach Zürich gezogen?

Zuzug aus dem Ausland

Anmeldungen aus dem Ausland werden ausschliesslich nach Terminvereinbarung vorgenommen und finden im Personenmeldeamt Süd (Stadthaus) statt. Bitte beachten Sie, dass bei Familienanmeldungen alle Familienmitglieder persönlich vorsprechen müssen. Eine Anmeldung ist erst ab dem effektiven Einzug möglich.

Buchen Sie jetzt Ihren Termin bequem online: Hier Termin buchen
(ausschliesslich für die Anmeldung eines Zuzuges aus dem Ausland)

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Reisepass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch der Personalausweis)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
  • Ermächtigung der Visumserteilung (sofern vorhanden)
  • Arbeitsvertrag oder Studienbestätigung
  • Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)
  • Zivilstandspapiere im Original (Ehepapiere und Geburtsscheine der Kinder)

Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde

Bitte melden Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde ab, bevor Sie beim Personenmeldeamt für die Anmeldung vorsprechen. Bitte beachten Sie die Meldepflicht von 14 Tagen. Eine Anmeldung ist erst ab dem effektiven Einzug möglich.

Einige Gemeinden nehmen bereits am schweizweiten eUmzugCH teil. Auf  eUmzugCH können Sie sehen, ob Sie Ihren Zuzug nach Zürich online melden können.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Fr. 40.- pro erwachsene Person
  • Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Fr. 40.- pro erwachsene Person
  • Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)
  • Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)
  • Zivilstandspapiere (Ehepapiere und Geburtsscheine der Kinder)

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