Temporäre Landesabwesenheit
Sie sind für eine bestimmte Zeit (temporär) landesabwesend. Sie möchten für diese Zeit in Zürich gemeldet bleiben? Dann kann für Sie eine temporäre Landesabwesenheitsmeldung in Frage kommen.
Untenstehend finden Sie das entsprechende Kontaktformular, um uns eine solche Landesabwesenheit zu melden. Gerne werden wir diese im Anschluss prüfen und uns bei Ihnen melden.
Bitte beachten Sie:
- Dieses Formular ist für eine Landesabwesenheit von 3 - 6 Monaten. Für eine Dauer von mehr als 6 Monaten, sprechen Sie bitte persönlich vor.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen muss die Aufenthaltsbewilligung während der gesamten Zeit der Abwesenheit gültig sein.
- Pro Person ist ein Formular auszufüllen.
- Falls Sie Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit untervermieten, sind Sie als Logisgeber verpflichtet, Ihre Untermieter mittels Ein- bzw. Auszugsanzeige innert 14 Tagen zu melden. Weitere Informationen finden Sie hier.