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Obligatorische Krankenversicherung

Wer in der Schweiz wohnt hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung). Dadurch erhalten alle EinwohnerInnen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden Gesundheitsversorgung.

Die Krankenpflege-Grundversicherung ist ein Werk der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken über die gesamte Bevölkerung hinweg. Sie gewährleistet allen dieselben Versicherungsleistungen, unabhängig davon, welchen anerkannten Krankenversicherer man gewählt hat. Ein Versicherungswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist hinsichtlich des Leistungsumfangs mit keinerlei Nachteilen verbunden.

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung nach KVG finden auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit

Ein Prämienvergleich lohnt sich

Ein Krankenkassenwechsel führt im Kanton Zürich nicht selten zu einer höheren Entlastung als die Prämienverbilligung. In Kombination von beidem kann das Haushaltbudget spürbar geschont werden. Beachten Sie die Kündigungsfristen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite priminfo.ch

Sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig?

Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem schweizerischen Krankenversicherer versichert zu sein (Krankenpflege-Grundversicherung). In gewissen Fällen ist auch der Erwerbsort massgebend.

Ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllen, entscheidet die SVA Zürich.  

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