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Sechs städtische Abstimmungsvorlagen am 24. November 2024

Medienmitteilung

Am Urnengang vom 24. November 2024 unterbreitet der Stadtrat den Stimmberechtigten der Stadt Zürich sechs kommunale Vorlagen. Die Stimmberechtigten können den direkten und den indirekten Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» einzeln annehmen oder ablehnen.

4. September 2024

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Urnengang vom 24. November 2024 die folgenden kommunalen Vorlagen zu unterbreiten:

  • Gegenvorschläge zur Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» (GR Nr. 2023/469)
    A. Direkter Gegenvorschlag (Änderung der Gemeindeordnung)
    B. Indirekter Gegenvorschlag (Übertragung Vermögenswerte von 300 Millionen Franken zur Aufstockung der Stiftungskapitalien der vier städtischen Wohnbaustiftungen)
  • Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» (GR Nr. 2024/51)
  • Privater Gestaltungsplan «Areal VZA1», UBS-Gebäude in Altstetten (Volksreferendum, GR Nr. 2023/405)
  • Abgangsleistungen an Behördenmitglieder, Änderung der Verordnung über Abgangs-leistungen für Behördenmitglieder und der Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals (Personalrecht) (Volksreferendum, GR Nr. 2023/459)
  • Ersatzneubau Rathausbrücke, Ausgaben von 58,345 Millionen Franken (GR Nr. 2024/100)

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